Der Konkurs ist eine Reihe von Bundesgesetzen und -vorschriften, die Einzelpersonen und Unternehmen helfen können, die mehr Schulden haben, als sie bezahlen können. Jeder der 94 Bundesgerichtsbezirke ist für Konkursangelegenheiten zuständig, und in fast allen Bezirken werden die Konkursverfahren vor dem Konkursgericht durchgeführt. Konkursverfahren können nicht vor einem staatlichen Gericht eingereicht werden. Die Konkursgesetze helfen Menschen, die ihre Gläubiger nicht mehr bezahlen können, einen Neuanfang zu machen, indem sie ihr Vermögen veräußern, um ihre Schulden zu begleichen, oder indem sie einen Rückzahlungsplan aufstellen.

Die Konkursgesetze schützen auch in Schwierigkeiten geratene Unternehmen und sorgen für eine geordnete Verteilung an die Unternehmensgläubiger durch Reorganisation oder Liquidation. Diese Verfahren fallen unter Titel 11 des United States Code (Bankruptcy Code). Die überwiegende Mehrheit der Fälle wird nach den drei Hauptkapiteln des Bankruptcy Code eingereicht: Kapitel 7, Kapitel 11 und Kapitel 13.

Bundesgerichte haben die ausschließliche Zuständigkeit für Konkursverfahren. Das bedeutet, dass ein Konkursverfahren nicht vor einem einzelstaatlichen Gericht beantragt werden kann.

Die Hauptziele des Konkursrechts sind:

  • einem ehrlichen Schuldner einen „Neuanfang“ im Leben zu ermöglichen, indem der Schuldner von den meisten Schulden befreit wird, und
  • die Gläubiger in geordneter Weise zu befriedigen, soweit der Schuldner über Vermögen verfügt.

In einigen Fällen wird ein Konkursverfahren beantragt, um dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sich zu reorganisieren und einen Plan zur Rückzahlung an die Gläubiger aufzustellen, während in anderen Fällen das Vermögen des Schuldners verwertet wird.

Ein Konkursverfahren beginnt in der Regel damit, dass der Schuldner einen Antrag beim Konkursgericht stellt. Ein Antrag kann von einer Einzelperson, von einem Ehepaar oder von einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung gestellt werden. Der Schuldner muss außerdem eine Aufstellung seiner Vermögenswerte, seines Einkommens und seiner Verbindlichkeiten sowie die Namen und Anschriften aller Gläubiger und die Höhe ihrer Forderungen vorlegen. Mit der Einreichung des Antrags werden automatisch Inkassomaßnahmen gegen den Schuldner und sein Vermögen verhindert oder „ausgesetzt“. Solange die Aussetzung in Kraft ist, können Gläubiger keine Klagen einreichen oder fortsetzen, keine Lohnpfändungen vornehmen und nicht einmal Telefonanrufe mit Zahlungsaufforderungen tätigen.

Gläubiger erhalten vom Gerichtsbeamten eine Mitteilung, dass der Schuldner einen Konkursantrag gestellt hat. In einigen Fällen wird ein Konkursantrag gestellt, um dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sich zu reorganisieren und einen Plan zur Rückzahlung an die Gläubiger aufzustellen, während in anderen Fällen das Vermögen des Schuldners verwertet wird. In vielen Konkursfällen, bei denen es um die Verwertung des Vermögens einzelner Verbraucher geht, steht aus der Masse des Schuldners nur wenig oder gar kein Geld für die Bezahlung der Gläubiger zur Verfügung. Daher gibt es in diesen Fällen nur wenige Fragen oder Streitigkeiten, und dem Schuldner wird in der Regel die „Entlastung“ von den meisten Schulden ohne Einspruch gewährt. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht mehr persönlich für die Rückzahlung der Schulden haftet.

In anderen Fällen kann es jedoch zu Streitigkeiten in einem Konkursverfahren kommen, z. B. darüber, wer Eigentümer bestimmter Immobilien ist, wie diese genutzt werden sollen, welchen Wert die Immobilien haben, wie hoch die Schulden sind, ob der Schuldner von bestimmten Schulden befreit werden soll oder wie viel Geld an Rechtsanwälte, Buchhalter, Auktionatoren oder andere Fachleute gezahlt werden soll. Die Verfahren vor dem Konkursgericht werden in ähnlicher Weise wie Zivilverfahren vor dem Bezirksgericht abgewickelt. Es kann zu Offenlegungen, Vorverfahren, Vergleichsverhandlungen und einem Prozess kommen.

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