Imperium, (lateinisch: „Befehl“, „Imperium“), die oberste Exekutivgewalt im römischen Staat, die sowohl militärische als auch richterliche Autorität umfasste. Es wurde zunächst von den römischen Königen ausgeübt; in der Republik (um 509 v. Chr.-27 v. Chr.) hatten es die obersten Magistrate (Konsuln, Diktatoren, Prätoren, Militärtribunen mit konsularischen Befugnissen und Meister der Kavallerie) und Privatpersonen inne, die mit einem besonderen Kommando betraut waren. In der späteren Republik besaßen auch Prokonsuln, Prätoren und zweite Mitglieder bestimmter Kommissionen das imperium. Die Verwendung des Imperiums wurde seit der Gründung der Republik eingeschränkt. Das Prinzip der Kollegialität sah vor, dass jeder der Magistrate der gleichen Ebene (z. B. die beiden Konsuln), die das Imperium innehatten, es in gleichem Maße innehaben sollte. Bis ins 2. Jahrhundert v. Chr. wurde eine Reihe von Gesetzen erlassen, die römischen Bürgern in Todesfällen Gerichtsverfahren und das Recht auf Anrufung des Volkes (jus provocandi ad populum) vorschrieben. Die gleichen Rechte wurden üblicherweise auf römische Bürger ausgedehnt, die im Militär oder in anderen offiziellen Diensten außerhalb Roms standen. Die Magistrate waren verpflichtet, das imperium innerhalb der Grenzen ihres Amtes (provincia) auszuüben. Das Imperium wurde offiziell von der Comitia Curiata (einer Volksversammlung) für ein Jahr oder bis zur Beendigung des Amtes verliehen. Erst in den letzten Jahren der Republik wurde das Imperium für bestimmte Zeiträume über ein Jahr hinaus verliehen.
Caesars Gegner Pompejus war der erste, der einen solchen Auftrag erhielt, und zwar für drei Jahre durch die Lex Gabinia (67 v. Chr.). Octavian erhielt das Imperium als Inhaber verschiedener Ämter in der Republik, bevor er 27 v. Chr. unter dem Namen Augustus der erste Kaiser wurde. Von da an wurde ihm das Imperium während seiner gesamten Amtszeit vom Senat für jeweils 10 oder 5 Jahre verliehen. Danach übertrug der Senat das Imperium auf jeden nachfolgenden Kaiser bei dessen Amtsantritt. Einige Kaiser, wie Augustus, ließen das Imperium auf ihren gewählten Nachfolger übertragen. In der Kaiserzeit war der Titel imperator (Kaiser), der in der Republik von siegreichen römischen Generälen verwendet worden war, ausschließlich dem Staatsoberhaupt vorbehalten. Die Kaiser wurden zum ersten Mal bei ihrer Thronbesteigung zum Kaiser ernannt und danach jedes Mal, wenn ein römischer Feldherr einen Sieg errang. Manchmal wurde das Imperium bei besonderen militärischen Befehlen an andere verliehen, wie etwa an Germanicus im Jahr 17. Wenn das Imperium ohne besondere Aufgaben verliehen wurde, wie im Fall von Tiberius ad 13, bedeutete es, dass der Empfänger ein geeigneter Nachfolger des princeps war, des inoffiziellen Titels, den Augustus und die nachfolgenden Kaiser führten. Mit der Ausweitung der römischen Macht während und nach der Herrschaft des Augustus nahm imperium die Bedeutung von „Reich“ an.