Da das NJIT eine öffentliche Universität ist, müssen Sie die Studiengebühren im Bundesstaat New Jersey bezahlen, wenn Sie rechtmäßig in New Jersey wohnen, und außerhalb des Bundesstaates, wenn Sie das nicht tun.
Für die meisten ist es einfach eine Frage, in welchem Bundesstaat Sie wohnen. Die Grundregel lautet: Wenn Sie vor der Immatrikulation 12 Monate lang rechtmäßig im Bundesstaat gelebt haben, haben Sie Anspruch auf Studiengebühren im Bundesstaat (basierend auf NJSA 18:62-1 et seq. und New Jersey Administrative Code Title 9).
Bei besonderen Umständen – wie einer kürzlich erfolgten Heirat oder einem Militärdienst – kann die Sache jedoch weniger eindeutig sein.
Für ausführliche Erklärungen zu den Regeln für den Wohnsitz in New Jersey lesen Sie bitte weiter. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle der Universität.

Den Antrag für den Einwohnerstatus in New Jersey finden Sie unter: http://www.njit.edu/registrar/forms
Erstmalige Feststellung des Wohnsitzes
Rechtliche Feststellung des Wohnsitzes
Faktoren, die bei der Feststellung des Wohnsitzes für die Bemessung der Studiengebühren berücksichtigt werden
Auswirkungen einer Heirat auf den Wohnsitz
Anwesenheit in New Jersey aufgrund von Militär Dienst
Ausländische Staatsangehörige
Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus
Widersprüche gegen die Aufenthaltsgenehmigung
Verantwortlichkeiten des Studenten
Strafen

Die Legislative von New Jersey hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das es den unterhaltsberechtigten Kindern von H1-B-Visumsinhabern den Anspruch auf staatliche Studiengebühren zu gewähren.

Um für das Programm in Frage zu kommen, müssen Studenten ein abhängiges Kind eines Elternteils sein, der ein H1-B-Visum besitzt, und sie müssen:

  • Besuch der High School in NJ für drei oder mehr Jahre
  • Abschluss einer High School in NJ (oder Erhalt eines gleichwertigen High-School-Diploms in NJ) und
  • Registrierung als Studienanfänger oder aktuelle Immatrikulation frühestens im Herbstsemester des Studienjahres 2013-14.

Bei Personen ohne legalen Einwanderungsstatus ist dem Antrag eine eidesstattliche Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Student einen Antrag auf Legalisierung seines Einwanderungsstatus gestellt hat oder einen solchen Antrag stellen wird, sobald er dazu berechtigt ist.

Wenn Sie an einer Bewerbung interessiert sind, füllen Sie bitte das Formular „Application for New Jersey Residency Status“ aus und reichen Sie die geforderten Unterlagen beim Studierendensekretariat ein.

Erstmalige Feststellung des Wohnsitzes
Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zu einem Graduierten- oder Bachelor-Studiengang stellen, wird die Zulassungsstelle Ihren Wohnsitzstatus für die Bemessung der Studiengebühren feststellen. Diese Feststellung stützt sich auf die Angaben, die Sie im Zulassungsantrag machen. Wenn Sie kein Staatsbürger der Vereinigten Staaten sind, müssen Sie den Teil des Antrags ausfüllen, der sich auf Nicht-Einwohner bezieht, und einen Nachweis über Ihren Nicht-Einwohner-Status vorlegen.
Die Universität behält sich das Recht vor, Fehler in Bezug auf den Aufenthaltsstatus zu korrigieren, die auf unrichtigen oder unzureichenden Informationen beruhen, die von Ihnen vorgelegt wurden und die direkt oder durch Schlussfolgerung zu einer ungenauen Studiengebührenfestsetzung führen. Wenn ein Fehler festgestellt und korrigiert wurde, werden die Studiengebühren für die betroffenen Semester neu berechnet, und Sie werden für alle zusätzlichen Studiengebühren haftbar gemacht.

Rechtliche Bestimmung des Wohnsitzes
Die folgende Aussage aus den New Jersey Statutes Annotated definiert den Wohnsitz für Zwecke der Hochschulbildung: „Bei Personen, die während eines Zeitraums von 12 Monaten vor der ersten Einschreibung an einer öffentlichen Hochschuleinrichtung ihren Wohnsitz in diesem Staat hatten, wird davon ausgegangen, dass sie für Studienzwecke ihren Wohnsitz in diesem Staat haben. Bei Personen, die weniger als 12 Monate vor der Erstimmatrikulation ihren Wohnsitz in diesem Bundesstaat hatten, wird davon ausgegangen, dass sie für Studienzwecke nicht in diesem Bundesstaat ansässig sind.“
Die Universität behält sich das Recht vor, von Ihnen zu verlangen, dass der Internal Revenue Service oder die New Jersey Division of Taxation Steuerunterlagen zur Überprüfung an das zuständige Universitätsbüro weiterleitet, oder diese direkt von Ihnen anzufordern.
Wenn Sie behaupten, einen neuen Wohnsitz in New Jersey begründet zu haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie (1) Ihren früheren Wohnsitz aufgegeben haben und nicht dorthin zurückkehren wollen und (2) sich tatsächlich in New Jersey aufhalten und die Absicht haben, aus anderen Gründen als dem Schulbesuch dauerhaft in diesem Staat zu bleiben.
Wenn Sie aus einem anderen Bundesstaat oder einem anderen Land kommen und vor Ihrer Bewerbung am NJIT an einer Bildungseinrichtung in New Jersey eingeschrieben waren, wird davon ausgegangen, dass Sie sich in erster Linie zu Bildungszwecken in New Jersey aufhalten und dass Sie keinen Wohnsitz in New Jersey begründet haben. Obwohl Sie Beweise vorlegen können, um diese Vermutungen zu widerlegen, ist zu beachten, dass ein fortgesetzter Aufenthalt in New Jersey während der Ferienzeiten oder gelegentlicher Unterbrechungen des Studiums die Vermutungen nicht an und für sich widerlegt.

Faktoren, die bei der Bestimmung des Wohnsitzes für die Bemessung der Studiengebühren berücksichtigt werden
Wenn Sie für einen Zeitraum von 12 Monaten vor der ersten Einschreibung an einer öffentlichen Hochschule im Bundesstaat New Jersey Ihren Wohnsitz in New Jersey hatten, wird davon ausgegangen, dass Sie für Studienzwecke im Bundesstaat ansässig sind.
Wenn Sie weniger als 12 Monate vor dem Datum der Einschreibung Ihren Wohnsitz in diesem Bundesstaat hatten, wird davon ausgegangen, dass Sie für die Berechnung der Studiengebühren nicht ansässig sind. Wenn Sie Ihren Wohnsitz geltend machen, aber die Universität Ihren Wohnsitzstatus anzweifelt, müssen Sie Ihren Wohnsitz gemäß den folgenden Bestimmungen nachweisen:
„Wohnsitz“ ist der Ort, an dem Sie Ihren wirklichen, festen, ständigen Wohnsitz und Ihre Hauptniederlassung haben und an den Sie bei Abwesenheit die Absicht haben, zurückzukehren.
Auch wenn die tatsächliche Anwesenheit nicht erforderlich ist, um ein einmal erworbenes Domizil aufrechtzuerhalten, müssen Sie bei Abwesenheit vom Staat die Absicht haben, nach New Jersey zurückzukehren, um ein rechtmäßiger Einwohner zu bleiben.
Bei der Feststellung, ob der Status eines rechtmäßigen Einwohners nachgewiesen ist, reichen die bloße physische Anwesenheit und die Erklärung der Absicht, im Staat zu bleiben, nicht aus. Um festzustellen, ob Sie sich in New Jersey rechtmäßig aufhalten, ist der Hauptnachweis für Ihren Wohnsitz eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung, in der Sie Ihren Wohnsitz angeben, sowie eine Kopie der Einkommenssteuererklärung aus New Jersey, aus der hervorgeht, dass Sie in erster Linie in New Jersey arbeiten. Bei abhängigen Studenten wird zusätzlich zur eidesstattlichen Erklärung eine Kopie der Steuererklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten in New Jersey verlangt. Die folgenden zusätzlichen Unterlagen können berücksichtigt werden: Wählerregistrierung in New Jersey, ein Führerschein oder eine Registrierung in New Jersey oder andere Informationen, die die Universität für akzeptabel hält. Unter außergewöhnlichen Umständen kann die Universität, wenn der Hauptnachweis nicht verfügbar ist, die Feststellung des Wohnsitzes in New Jersey ausschließlich auf der Grundlage zusätzlicher Nachweise treffen; zusätzliche Nachweise können jedoch nicht als ausreichend angesehen werden, um die Feststellung des legalen Wohnsitzes zu rechtfertigen.
Wenn Sie im letzten oder in diesem Jahr länger als sechs aufeinanderfolgende Wochen bei Ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten gewohnt haben oder von ihnen in Bezug auf Nahrung, Kleidung oder Unterkunft während des laufenden oder des vorangegangenen Jahres abhängig sind, oder wenn Sie im letzten oder im laufenden Jahr als abhängig für die Einkommenssteuer geltend gemacht wurden oder werden, gelten Sie als finanziell abhängig. In diesem Fall wird Ihr Wohnsitz durch den Wohnsitz Ihrer Eltern oder Ihres gesetzlichen Vormunds für das Jahr vor der Zulassung bestimmt.
Im umgekehrten Fall, wenn Sie während des laufenden oder des vorangegangenen Jahres nicht länger als sechs aufeinanderfolgende Wochen bei einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten gelebt haben und dies auch in Zukunft nicht tun werden; wenn Sie im vergangenen und in diesem Jahr von Ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten keine finanzielle Unterstützung in Höhe von mehr als 750 Dollar erhalten haben und dies auch in Zukunft nicht tun werden, einschließlich Nahrung, Kleidung und Unterkunft; in der Steuererklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten im letzten und in diesem Jahr keine Steuerbefreiung geltend gemacht haben; und über Einkünfte verfügen, die mindestens der Höhe der öffentlichen Unterstützung im vorangegangenen Kalenderjahr entsprechen, so wird davon ausgegangen, dass Sie finanziell unabhängig sind und Ihr eigener Wohnsitz für das Jahr vor dem Zeitraum, für den der Wohnsitzstatus in New Jersey beantragt wird, Ihren Wohnsitzstatus bestimmt.

Auswirkungen einer Heirat auf den Wohnsitz
Wenn Sie ein US-Bürger oder eine Person mit ständigem Wohnsitz in den USA sind und einen Einwohner von New Jersey heiraten, nehmen Sie den Wohnsitz dieses Ehepartners für Studienzwecke in dem auf die Heirat folgenden Semester an. Der gleiche Test für den Wohnsitz wird auf Ehepartner angewandt, wenn die Ehe als Grundlage für den Wohnsitz geltend gemacht wird.
Es findet keine Änderung des Status statt, wenn ein Student mit legalem Wohnsitz einen Studenten ohne legalen Wohnsitz heiratet.

Aufenthalt in New Jersey aufgrund des Militärdienstes
In der Regel wird Ihr Wohnsitz durch Ihren Eintritt in den Militärdienst nicht beeinflusst oder geändert, wenn Sie nicht die Absicht haben, Ihren Wohnsitz zu ändern.
Militärangehörige der Vereinigten Staaten und ihre Angehörigen, die in New Jersey leben, werden für Studienzwecke als Einwohner des Staates betrachtet.

Ausländische Staatsangehörige
Wenn Sie ein internationaler Student sind, der im Rahmen eines Nichteinwanderungsstatus studiert, können Sie nach Erhalt Ihrer Daueraufenthaltskarte berechtigt sein, Studiengebühren für Einwohner zu zahlen. Zusätzlich zum Erhalt des Status eines ständigen Wohnsitzes in den Vereinigten Staaten müssen Sie die oben beschriebene Definition des „Wohnsitzes“ erfüllen. Jeder andere Ausländer ohne Einwanderungsstatus (H-1, E-1 usw.) wird für die Bemessung der Studiengebühren als Nichtansässiger eingestuft.
Der Wohnsitz wird ab dem ersten Semester nach dem Zulassungsdatum auf der Daueraufenthaltskarte festgestellt. Anträge auf Wohnsitznahme werden nur bearbeitet, wenn dem Antrag eine Fotokopie beider Seiten des Daueraufenthaltsausweises beigefügt ist. Eine Rückerstattung der Studiengebühren erfolgt, wenn das auf dem Daueraufenthaltsausweis angegebene Zulassungsdatum vor dem Beginn des laufenden Semesters liegt.
Ein Wohnsitz, der ausschließlich zum Zweck des Besuchs einer bestimmten Hochschule oder Universität begründet wurde, kann nicht als Erfüllung der Definition des Wohnsitzes angesehen werden.
Flüchtlinge: Wenn Ihnen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, gelten Sie nicht als ständiger Einwohner der Vereinigten Staaten und sind nicht berechtigt, Studiengebühren für Einwohner zu zahlen. Ein vom U.S. Immigration and Naturalization Service (Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde der USA) ausgestelltes Arbeitsgenehmigungsvisum berechtigt Sie nicht zur Zahlung von Studiengebühren in New Jersey.
Wenn Ihnen in den Vereinigten Staaten politisches Asyl gewährt wurde, sind Sie möglicherweise berechtigt, ab dem Semester, nach dem das Asyl gewährt wurde, Studiengebühren für Einwohner zu zahlen.

Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus

Der Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus muss spätestens vier Wochen vor dem letzten Unterrichtstag beim Office of the Registrar eingereicht werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie ein Formular zur Analyse des Wohnsitzes mit allen unterstützenden eidesstattlichen Erklärungen einreichen, die der Registrator gemäß N.J.A.C. 9A:5-1.1 ff. für angemessen hält. Wenn Sie auf der Grundlage der mit Ihrem Antrag eingereichten Informationen die Voraussetzungen für die Festsetzung von Studiengebühren für Einwohner erfüllen, wird Ihr Status nur für das laufende und die folgenden Semester geändert. Rückwirkende Anpassungen der Studiengebühren sind nicht möglich.

Widersprüche gegen die Feststellung des Wohnsitzes
Widersprüche gegen die Feststellung des Wohnsitzes sind an den Kanzler zu richten und werden spätestens einen Monat nach dem Datum der Statusmitteilung angenommen. Ungelöste Einsprüche werden an den stellvertretenden Vizepräsidenten für Immatrikulation weitergeleitet. Der stellvertretende Vizepräsident antwortet innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Eingang des Einspruchs auf diesen. Die Entscheidung ist endgültig.
Verantwortlichkeiten der Studierenden
Sie sind dafür verantwortlich, relevante und genaue Informationen zu liefern, auf deren Grundlage eine Entscheidung über den Wohnsitz getroffen werden kann. Die Beweislast für den Wohnsitzstatus liegt allein bei Ihnen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, sich beraten zu lassen, wenn Sie Zweifel an der Berechtigung zur Erhebung von in-state tuition haben. Wenn Sie es versäumen oder verzögern, den Status der Berechtigung über den oben genannten Zeitraum hinaus in Frage zu stellen, verlieren Sie das Recht auf eine Wohnsitzveranlagung, zu der Sie berechtigt gewesen wären, wenn Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt hätten.
Wenn Sie als ansässiger Student eingestuft sind, aber aufgrund eines Wechsels des legalen Wohnsitzes zu einem beliebigen Zeitpunkt zu einem Nichtansässigen werden, sind Sie verpflichtet, dies dem Registrar unverzüglich mitzuteilen.
Als unabhängiger Student verlieren Sie den Wohnsitzstatus für die Zahlung der in-state tuition sofort, wenn Sie Ihren Wohnsitz in New Jersey aufgeben. Die Berechnung der Studiengebühren für Nicht-Einwohner erfolgt ab dem Semester, das auf das Datum der Aufgabe des Wohnsitzes folgt.
Strafmaßnahmen
Wenn Sie die Einstufung als Einwohner durch absichtliches Verschweigen oder falsche Darstellung von Tatsachen erlangt haben oder zu erlangen versuchen, oder wenn Sie es versäumen, sich zu melden, wenn Sie ein Nicht-Einwohner werden, werden Sie vor dem Ausschuss für berufliches Verhalten der Universität disziplinarisch verfolgt.

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