Deutschland ist eine gute Wahl für Expats, die einen Karriereschub suchen! In diesem Artikel finden Sie nützliche Tipps und Informationen für Menschen, die in Deutschland arbeiten und leben möchten – Jobsuche, Visum und Aufenthaltserlaubnis, Versicherungen und mehr.

Nichtdeutsche und Nicht-EU-Bürger sind in Deutschland eine berechtigte Arbeitskraft, wenn sie die festgelegten Kriterien erfüllen.

Deutschland heißt Migranten willkommen, die als zusätzlicher Wert für die deutsche Wirtschaft und Demographie angesehen werden, indem sie ihre Fähigkeiten und Qualifikationen in der fortschrittlichen deutschen Wirtschaft ausüben können. Dennoch können sie nur dann als Arbeitnehmer in Frage kommen, wenn sie über eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verfügen. Daher konzentriert sich der Artikel darauf, die relevanten Informationen über die Kriterien und gesetzlichen Regelungen zu liefern, die für Ausländer gelten, die Teil der deutschen Erwerbsbevölkerung sein wollen.

Apropos Arbeitsmangel, laut jobtensor.com hat die deutsche Wirtschaft einen großen Bedarf an Fachkräften in verschiedenen Berufen, insbesondere in den Bereichen IT, Ingenieure, Gesundheit, Forschung und mehr.

Nicht-EU-Akademiker, Wissenschaftler, Forscher, Doktoranden und andere Fachkräfte haben in Deutschland nach dem Aufenthaltsgesetz und der Beschäftigungsverordnung Zugang zum Arbeitsmarkt, während für EU-Bürger das Freizügigkeitsgesetz der EU gilt.

Ausländische Arbeitnehmer in Deutschland

Um in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben zu können, bedarf es einer Arbeitserlaubnis, die als Berechtigungsschein den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht. Auf dem Weg zur Arbeitserlaubnis ist der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Berechtigungsausweis, der zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt, zwingend erforderlich.

Früher mussten Migranten die Arbeits- und die Aufenthaltserlaubnis bei zwei verschiedenen Behörden beantragen, doch seit kurzem ist das Verfahren durch die Verabschiedung einer einheitlichen Erlaubnisrichtlinie der Europäischen Union vereinfacht und harmonisiert.

Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis

Die kombinierte Erlaubnis berechtigt Nicht-EU-Bürger durch ein einziges Antragsverfahren bei einer einzigen Behörde rechtlich dazu, in den EU-Ländern, einschließlich Deutschland, zu arbeiten und sich dort aufzuhalten.

Die kombinierte Erlaubnis gilt für zwei Kategorien von Ausländern:

  • Nicht-EU-Bürger, die nach Deutschland einreisen wollen, um dort zu arbeiten und sich aufzuhalten,
  • Nicht-EU-Bürger, die sich bereits in Deutschland aufhalten und Zugang zu deutschen Arbeitsplätzen haben,

Die kombinierte Erlaubnis gilt für:

  • Einfaches Antragsverfahren für Arbeit und Aufenthalt in Deutschland,
  • Rechte für Nicht-EU-Arbeitnehmer, die deutschen Staatsbürgern gleichgestellt sind.

Ausländische Arbeitnehmer in Deutschland

Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis hängt vor allem vom Herkunftsland und dessen besonderen Vereinbarungen mit dem Aufnahmeland, also Deutschland, ab.

Es gibt verschiedene Kategorien von Arbeitserlaubnisinhabern in Deutschland:

Ausländer aus der EU, der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d.h. aus Liechtenstein, Norwegen oder Island

Für diese Ausländerkategorie ist keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis erforderlich, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten und die Freizügigkeit der Arbeitskräfte zu genießen. Das Mitführen eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises bei der Einreise nach Deutschland ist die einzige Bedingung, um sich beim Einwohnermeldeamt der gewählten Stadt anzumelden.

Ausländer aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland oder den USA

Für diese Kategorie von Ausländern ist kein Visum erforderlich, um nach Deutschland einzureisen. Sie müssen sich jedoch unverzüglich bei der örtlichen Ausländerbehörde für eine Aufenthaltserlaubnis anmelden. Dies ist die einzige Kategorie, die ohne Visum nach Deutschland einreisen kann und die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vor der Aufnahme einer Beschäftigung benötigt.

Andere Nicht-EU-Bürger

Auch für diese Kategorie ist ein Visum zur Einreise nach Deutschland erforderlich. Der Visumantrag sollte korrekt und auf den Zweck des Aufenthalts bezogen sein. Das Kurzzeitvisum kann nicht in ein Daueraufenthaltsvisum umgewandelt werden, daher ist es sehr wichtig, das richtige Visum zu beantragen.

Nach der Ankunft müssen Staatsangehörige dieser Kategorie sofort eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen. Um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, müssen sie nachweisen, dass sie bereits bei einem lokalen Unternehmen, einer Organisation oder einer Institution beschäftigt sind.

Kategorien der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Das Zuwanderungsgesetz, auch bekannt als „Aufenthaltsgesetz“, das seit 2005 in Kraft ist, umfasst Leistungen, Bedingungen und Regeln für Ausländer, die sich zu verschiedenen Zwecken in Deutschland aufhalten und Asyl erhalten wollen. Den Zuwanderern werden durch dieses Gesetz umfassende Chancen eingeräumt, trotz ihrer Aussicht auf Arbeit zu kommen.

Das Aufenthaltsgesetz enthält folgende wichtige Bestimmungen für den Aufenthalt von Migranten in Deutschland:

  • Das Visum selbst ist eine Art Aufenthaltstitel, der den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland für einen bestimmten, mit dem Visum vereinbarten Zeitraum erlaubt,
  • Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland können Ausländer eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis erhalten,
  • Nicht-EU-Bürger, die zum ersten Mal nach Deutschland einreisen, sind verpflichtet, ein Visum für den Aufenthaltszweck (d.h.
  • Nicht-EU-Bürger, die zum ersten Mal nach Deutschland einreisen, sind verpflichtet, ein Visum zum Zweck des Aufenthalts (d.h. Arbeit und Aufenthalt) mit sich zu führen und müssen bei ihrer Ankunft eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen,
  • Niederlassungserlaubnisse werden Personen erteilt, die in den letzten fünf Jahren eine befristete Aufenthaltserlaubnis hatten und nachgewiesen haben, dass sie einige zusätzliche Anforderungen erfüllen können,
  • Niederlassungserlaubnisse werden eher von hochqualifizierten Arbeitnehmern und Inhabern der Blauen Karte EU beantragt,
  • Auch das Aufenthaltsgesetz erkennt die langfristige Aufenthaltserlaubnis als vergleichbar mit der Niederlassungserlaubnis an,
  • Hochqualifizierte Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen erfolgt über die EU Blue Card Richtlinie, die EU Blue Card ist eine vergleichbare Karte zum befristeten Aufenthalt mit einer höheren Wahrscheinlichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten.

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland mit unterschiedlichen Absichten muss ein Migrant mit einem der folgenden Aufenthaltstitel ausgestattet sein:

  • Visum gemäß,
  • Befristete Aufenthaltserlaubnis,
  • Blaue Karte EU,
  • Niederlassungserlaubnis,
  • Langfristige Aufenthaltserlaubnis EU

Beantragung der kombinierten Erlaubnis

Es hängt von der Herkunft und der Qualifikation des Antragstellers ab, welcher Aufenthaltstitel zum Arbeiten und Wohnen in Deutschland berechtigt.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Akademiker

Als Akademiker mit einem in Deutschland anerkannten Abschluss oder einem Abschluss, der einem deutschen Abschluss entspricht, sollten Sie die Blaue Karte EU beantragen.

Um die Blaue Karte EU zu erhalten, muss der Antragsteller nachweisen, dass er mit einem Vertrag in Deutschland in einem seiner Qualifikation entsprechenden Bereich beschäftigt ist. Außerdem muss das Jahresgehalt des Arbeitsvertrages mindestens 48.800 Euro betragen.

Inhaber einer Blauen Karte EU können nach 33 Monaten eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie nachweisen, dass sie die Sprachanforderungen B1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) erfüllen, kann diese Aufenthaltserlaubnis auch schon früher, nach nur 21 Monaten, erteilt werden.

Personen dieser Kategorie, die keinen Arbeitsvertrag haben, können die Blaue Karte EU nicht von zu Hause aus beantragen, aber sie können nach Deutschland ziehen und 6 Monate lang einen Arbeitsplatz suchen. Sie können erst dann eine Blaue Karte EU beantragen, wenn sie einen Arbeitsvertrag erhalten haben. Ist die Gültigkeitsdauer des Visums überschritten, kann der Antragsteller der Blauen Karte EU so lange in Deutschland bleiben, bis der Antrag auf eine Blaue Karte EU bearbeitet ist.

Nicht-EU-Absolventen deutscher Hochschulen

Nicht-EU-Absolventen, so genannte internationale Studierende in Deutschland, die ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, sind ebenfalls berechtigt, im Inland eine legale Beschäftigung aufzunehmen. Sie können bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitssuche beantragen. Dies gilt, wenn der Bewerber dieser Kategorie noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland hat, wobei die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitssuche 18 Monate beträgt. Sobald der Bewerber einen Arbeitsvertrag erhalten hat, wird er zu einem berechtigten Inhaber einer Blauen Karte EU, aber die angebotene Tätigkeit sollte mit seiner Qualifikation in Zusammenhang stehen.

Nicht-EU-Bürger mit Berufsqualifikationen

Nicht-EU-Bürger, die über Berufsqualifikationen verfügen, können ebenfalls eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland beantragen.

Aspiranten dieser Kategorie können nur dann eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verlangen, wenn ihre Qualifikation vom Bundesland anerkannt ist und darüber hinaus nur, wenn sie auch nachweisen können, dass sie einen festen Arbeitsvertrag im Zusammenhang mit ihrer Qualifikation erhalten haben. In Fällen, in denen kein anerkannter Abschluss vorliegt, kann die Anerkennungsbehörde den Bewerber möglicherweise auffordern, eine zusätzliche Ausbildung oder Praxis in Deutschland zu absolvieren, um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten. In diesem Fall ist der Bewerber berechtigt, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten zu können. Der Kandidat muss die Anerkennung der Qualifikation vor der Einreise nach Deutschland beantragen, indem er die Informationen im Online-Portal Recognition Finder nutzt.

Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland eine Berufsausbildung absolvieren und arbeiten möchten

Nicht-EU-Bürger, die sich in Deutschland aufhalten möchten, um eine Berufsausbildung zu absolvieren, sind dazu berechtigt. Voraussetzung für die Beantragung dieser Kategorie ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit. Sobald der Kandidat die Ausbildung abgeschlossen hat, erhält er die Aufenthaltserlaubnis, die das Ausländeramt für einen Aufenthalt in Deutschland bis zu einem Jahr zum Zweck der Arbeitssuche erteilt. Sobald der Bewerber einen Arbeitsvertrag in einem seiner Qualifikation entsprechenden Bereich erhält, kann er die entsprechende Arbeitserlaubnis beantragen.

Visumantrag

Nicht-EU-Bewerber benötigen für die Einreise, die Arbeit und den Aufenthalt in Deutschland ein Visum. Das Visum wird nach den Vorschriften für die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt, wie z.B.: befristeter Aufenthalt, Blaue Karte EU, unbefristete Niederlassungserlaubnis oder langfristige Aufenthaltserlaubnis EU.

Lesen: Arbeitsvisum Deutschland!

Jobsuche in Deutschland

Die heutige Technologie gibt uns die Möglichkeit, auf umfangreiche Informationen zuzugreifen, einschließlich offener Stellen auf der ganzen Welt. Darüber hinaus gibt es viele Informationen auch für bestimmte Berufe, die sich stark auf die eigenen Qualifikationen beziehen.

Jobsuche

Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Job in Deutschland zu bekommen: einen Arbeitsvertrag vor der Abreise nach Deutschland oder nach der Ankunft. Unabhängig von der Form ist die Online-Suche eine der besten Möglichkeiten, einen Job zu finden.

Es gibt verschiedene Online-Kanäle mit umfangreichen Informationen über offene Stellen in Deutschland.

Es gibt staatliche Institutionen, die offene Stellen ausschreiben:

  • Bundesagentur für Arbeit

Außerdem gibt es weitere Online-Kanäle für die Jobsuche:

  • EURES
  • Monster
  • Lokale Jobportale

Sie können immer sehen, ob eine lokale Arbeitsagentur in Ihrem Land Informationsveranstaltungen oder Jobmessen für offene Stellen in Deutschland veranstaltet.

Sie können sich auch über gefragte deutsche Berufe informieren.

Bewerbungsprozess

Wenn Sie Ihre bevorzugte(n) Stelle(n) in Deutschland ausgewählt haben, sollten Sie sich als nächstes auf die Bewerbung vorbereiten. Es kann sein, dass deutsche Unternehmen von Ihnen verlangen, dass Sie die Bewerbung in Papierform per Post einreichen. Die neuen Trends ändern sich jedoch, und deshalb werden viele Bewerbungen in Deutschland online verschickt. In diesem Fall müssen die Bewerbungsunterlagen im PDF-Format und als Anhang eingereicht werden.

So oder so, die erforderlichen Unterlagen für eine Bewerbung sind:

Das Anschreiben

Das Anschreiben ist ein Brief, der dem Arbeitgeber hilft, alle Ihre erworbenen formalen und nicht-formalen Ausbildungen und früheren Erfahrungen auf ein oder zwei Seiten zu sehen und wie sie sich auf die Stelle, auf die Sie sich bewerben, beziehen und einen Mehrwert darstellen können. Das Anschreiben ist das Schreiben, das vom Arbeitgeber als erstes gelesen wird, und wenn es gut formuliert ist, veranlasst es ihn, weitere Bewerbungsunterlagen zu prüfen. Manchmal kann ein schlechtes Anschreiben Ihre Chance auf eine Stelle zunichte machen.

Lebenslauf (CV)

Der Lebenslauf (CV) ist ein Dokument, das detaillierte Informationen über Ihre Bildung, Ausbildung, bisherige Berufserfahrung, persönliche Daten und besondere Fähigkeiten enthält. Arbeitgeber in der EU verlangen in der Regel eine standardisierte Form des Lebenslaufs, den sogenannten Europass-Lebenslauf. Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Informationen in diesem Format aktualisieren und realistisch und korrekt ausfüllen. Es gibt auch die Möglichkeit, den Europass-Lebenslauf online auszufüllen, mit allen erforderlichen Anweisungen und Mustern.

Bildung

Als Bewerber müssen Sie alle Informationen zu Ihrer Bildung angeben. Dazu gehören besuchte Schulen, erworbene Hochschulabschlüsse und -noten, Berufsausbildungen und alle anderen Bildungsaktivitäten, an denen Sie beteiligt waren. Alle diese Informationen müssen auch durch Dokumente belegt werden, um als offen zu gelten. Achten Sie auch darauf, dass Sie diese Informationen in chronologischer Reihenfolge anordnen, wobei Sie formale, nicht-formale und berufliche Bildung voneinander trennen.

Computerkenntnisse

Sie müssen angeben, welche Computerkenntnisse Sie haben und vor allem, ob sich eine davon auf die Stelle bezieht, die Sie ausüben wollen.

Sprachkenntnisse

Sie müssen alle Sprachen angeben, die Sie verstehen, sprechen und schreiben können.

Sonstige Fähigkeiten und Talente

Ihre Bewerbung wird ergänzt, wenn Sie Ihre zwischenmenschlichen Fähigkeiten angeben, die sein können: verbale und nonverbale Kommunikation, Zuhören, Verhandeln, Entscheidungsfindung, Problemlösung und weitere. Wenn Sie eine besondere Begabung haben, auch wenn sie nicht direkt mit der Stelle zusammenhängt, kann die Angabe dieser Begabung Ihre Bewerbung interessanter machen und sie von anderen Bewerbungen abheben.

Zeugnisse

Ein wichtiger Teil der Bewerbung ist der Nachweis Ihrer Ausbildung, einschließlich der formalen, nicht formalen und beruflichen. Damit die Bewerbung ordnungsgemäß und ehrlich geprüft werden kann, müssen die von Ihnen vorgelegten Zeugnisse mit den Angaben in den anderen Teilen der Bewerbung übereinstimmen.

Teilnahme am Vorstellungsgespräch

Wenn Sie unter den anderen Bewerbern ausgewählt werden, lädt das Unternehmen, bei dem Sie sich beworben haben, Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein. Ein Vorstellungsgespräch ist ein förmliches Treffen mit Vertretern des Unternehmens, in der Regel mit einem oder mehreren Personalverantwortlichen, manchmal auch mit einer Gesprächsrunde, um persönlich über die Informationen zu sprechen, die Sie in Ihrer Bewerbung und darüber hinaus angegeben haben. Die Unternehmen verlangen in der Regel von den Bewerbern, dass sie die Einrichtungen des Unternehmens aufsuchen und direkt über Ausbildung, Berufserfahrung, Fähigkeiten, Eignung und mehr sprechen.

Das Vorstellungsgespräch ist der richtige Zeitpunkt, um Ihren künftigen Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass Sie eine gute Verstärkung für das Unternehmen sind. Achten Sie auf die richtige Kleidung und Frisur und erscheinen Sie pünktlich zum Vorstellungsgespräch. Hören Sie sich die Fragen aufmerksam an und nehmen Sie sich Zeit, um Ihre Antwort zu formulieren. Vergewissern Sie sich, dass die Informationen mit den Angaben in Ihrer Bewerbung übereinstimmen. Bereiten Sie sich auf das Vorstellungsgespräch mit Hilfe der üblichen Fragen für Vorstellungsgespräche vor.

Typischerweise übernehmen deutsche Unternehmen die Kosten für das Vorstellungsgespräch des Bewerbers. Falls Sie nicht in der Lage sind, an dem Vorstellungsgespräch teilzunehmen, weil Sie sich in Ihrem Heimatland befinden, sollten Sie das Unternehmen vorher anschreiben und um ein telefonisches oder virtuelles Vorstellungsgespräch bitten. Stellen Sie sicher, dass Sie eine realistische Erklärung dafür abgeben, dass Sie nicht in der Lage sind, an dem Gespräch teilzunehmen, und warum Sie ein Online-Vorstellungsgespräch wünschen. Falls das Unternehmen dennoch Ihre physische Anwesenheit verlangt, fragen Sie es, ob Sie oder das Unternehmen die Reise- und Unterbringungskosten für das Vorstellungsgespräch übernehmen.

In jedem Fall ist es für das Unternehmen sehr beeindruckend, wenn Sie sich nach der Teilnahme am Vorstellungsgespräch per E-Mail für die angebotene Gelegenheit zur Teilnahme bedanken. In diesem Schreiben sollten Sie die wichtigsten Punkte aus dem Vorstellungsgespräch wiederholen, um zu verdeutlichen, warum Sie der beste Kandidat für die Stelle sind.

Wenn Sie eingestellt werden

Nach dem Vorstellungsgespräch teilt Ihnen das Unternehmen innerhalb weniger Tage mit, ob Sie für die Stelle, für die Sie sich beworben haben, ausgewählt wurden oder nicht. Wenn Sie für die Stelle eingestellt werden, stellt Ihnen das Unternehmen in Kürze den Arbeitsvertrag aus.

Der Arbeitsvertrag wird vom Unternehmen als rechtliches Dokument Ihrer Einstellung zur Verfügung gestellt, das die Vereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und dem Unternehmen als Arbeitgeber zur Zusammenarbeit innerhalb der vertraglichen Bedingungen belegt. Verträge werden hauptsächlich in schriftlicher Form geschlossen und müssen, um gültig zu sein, von beiden Parteien, Ihnen und dem Unternehmen, unterzeichnet werden. Bevor du ihn unterschreibst, solltest du alle Vertragsartikel sorgfältig lesen und sicherstellen, dass du mit allen einverstanden bist.

Arbeitsverträge haben in der Regel folgende Abschnitte:

Arbeitsvertragsparteien

Namen und Anschriften von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Arbeitsvertragsdauer

Der Zeitraum, für den der Vertrag gültig ist.

Probezeit des Arbeitnehmers

Die Zeit, die man in einer Firma in der Probezeit verbringt.

Arbeitsort des Arbeitnehmers

Im Vertrag muss angegeben werden, ob man am gleichen Ort arbeiten wird oder ob man während der Vertragslaufzeit den Arbeitsort wechseln muss.

Arbeitsbeschreibung des Arbeitnehmers

Im Vertrag sollten der Arbeitsumfang und alle detaillierten Beschreibungen der Ihnen übertragenen Aufgabe enthalten sein. Außerdem kann die Stellenbeschreibung den Zeitrahmen enthalten, der für die Erledigung der Arbeitsaufgaben innerhalb der vorgeschriebenen Frist einzuhalten ist.

Gehalt des Arbeitnehmers

Im Vertrag sind die Höhe des Gehalts, der Zeitpunkt des Gehaltseingangs, die Überstundenvergütung, die Wochenend- und Feiertagsvergütung anzugeben. Die Gehaltshöhe wird in Bruttowerten angegeben, d.h. Steuern, Kranken-, Sozial-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden abgezogen.

Besetzte Stunden des Arbeitnehmers

Im Vertrag werden auch die vom Arbeitnehmer voraussichtlich zu leistenden besetzten Stunden angegeben.

Feiertage

Im Vertrag werden die anerkannten Feiertage angegeben, die es dem Arbeitnehmer gestatten, einen Arbeitsurlaub zu nehmen.

Mitteilungsfrist

Im Vertrag muss auch die Frist angegeben werden, innerhalb derer der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren muss, außerdem muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer innerhalb der Frist vor einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses warnen.

Gemeinsame Vereinbarungen und Betriebsvereinbarungen

Gemeinsame Vereinbarungen und Betriebsvereinbarungen sind oft gekoppelt an Betriebsvereinbarungen oder sogenannte Tarifverträge. Das gilt für spezielle Branchen, in denen es Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften gibt, die Gehalt, Urlaub, Zuschläge regeln können. In manchen Fällen gibt es in Unternehmen auch eine Arbeitnehmergewerkschaft, die die Interessen der Arbeitnehmer im Unternehmen vertreten kann. Typischerweise können die Informationen über diese Vereinbarungen direkt vom Arbeitgeber eingeholt werden.

Als ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland zu zahlende Steuern

Als Arbeitnehmer in Deutschland müssen Sie Steuern zahlen, genauso wie deutsche Arbeitnehmer. Die wichtigste Steuer, die Arbeitnehmer in Deutschland zahlen, ist die Einkommensteuer.

Es gibt einige Aspekte, die Sie über die Zahlung von Steuern und anderen Gebühren als Arbeitnehmer in Deutschland wissen sollten:

  • Wenn Sie in einem Unternehmen angestellt sind, kümmert sich das Unternehmen darum, Ihre Steuern an das Finanzamt zu zahlen, indem es Ihren Bruttolohn abzieht,
  • Das Unternehmen kümmert sich auch darum, in Ihrem Namen Ihren „Solidaritätszuschlag“, „Kirchensteuer“ zu zahlen,
  • Das Unternehmen, zahlt für Sie die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung,
  • Ab 2014 sind Gehälter über 354€ einkommenssteuerpflichtig,
  • Die Steuersätze betragen mindestens 14%, bei höheren Gehältern bis zu 45% (bei Jahresgehältern 250.730 Euro für Alleinstehende und 501.460 Euro für Verheiratete
  • Die Höhe der Solidaritätssteuer beträgt 5,5 % des Einkommensteuerbetrags,
  • Die Höhe der Kirchensteuer variiert, da sie von den Religionsgemeinschaften festgelegt wird. Allerdings kann diese Steuer 8 %, 9 % oder mehr des Betrags Ihrer Einkommensteuer betragen,
  • Es gibt Steuererleichterungen für Alleinerziehende und Familien, die in 6 Kategorien eingeteilt sind,
  • Sie zahlen Ihre Einkommensteuer auf monatlicher Basis. Sie können jedoch von der Regierung Auskunft darüber verlangen, ob Sie mehr Einkommenssteuer gezahlt haben, als Sie sollten, und wenn Sie dazu berechtigt sind, erhalten Sie eine Rückerstattung. Diese Anforderung wird in Form einer Einkommensteuererklärung eingereicht.

Sozialversicherungssystem

Als Arbeitnehmer in Deutschland müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Diese Beiträge sollen Sie vor unerwarteten Ereignissen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Alterung schützen.

Ein Arbeitnehmer kann als Teil dieses Systems der sozialen Sicherheit einer der folgenden gesetzlichen Sozialversicherungsgruppen angehören:

  • Krankenversicherung (z.B. PROVISIT von DR-WALTER)
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
Sozialversicherungsausweis

Der Sozialversicherungsausweis ist ein Ausweis, der allen Arbeitnehmern in Deutschland ausgehändigt wird und auf dem eine Sozialversicherungsnummer steht. Die Sozialversicherungsnummer sichert Ihnen verschiedene Sozialleistungen in Deutschland. Außerdem benötigt Ihr Arbeitgeber Ihre Sozialversicherungsnummer, um Sie als Arbeitnehmer anzumelden. Falls Sie Ihre Sozialversicherungsnummer verlieren, sollten Sie bei der deutschen Rentenversicherung einen Ersatz beantragen.

Rentenversicherung beantragen

Wenn Sie für eine bestimmte Zeit in Deutschland gearbeitet haben und sich entscheiden, in Ihr Heimatland zurückzukehren, können Sie für die Jahre, die Sie in Deutschland gearbeitet haben, eine Rente von der Rentenversicherung beantragen.

Krankenversicherung für Freiberufler und Angestellte in Deutschland

Es ist immer ratsam, eine Arbeitskrankenversicherung abzuschließen, die Sie bis zu 5 Jahre lang abdeckt und eine vollständige Deckung für alle Notfälle und Unfälle bietet. Diese Krankenversicherung ist für Expatriates sehr zu empfehlen.

Wenn Sie ein Expat sind, dann müssen Sie eine Arbeitskrankenversicherung abschließen, bevor Sie irgendwelche anderen Verpflichtungen in Deutschland eingehen. Die Arbeitsversicherung ist auch für Deutsche geeignet, die ins Ausland reisen, da Sie an jedem Ort, den Sie besuchen, versichert sind. Wenn Sie auf der Suche nach einem guten Versicherungsschutz zu einem guten Preis sind, dann finden Sie hier Ihre Arbeitskrankenversicherung!

Sammeln Sie Ihre Familie

Als rechtmäßiger Arbeitnehmer in Deutschland können Sie davon profitieren, wenn Sie Ihren Ehepartner, Ehemann oder Ihre Kinder mit nach Deutschland nehmen oder mitbringen.

Ausländische EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten

sind berechtigt, ihre Familie nach Deutschland zu holen, und sie sind berechtigt, auch hier zu leben und zu arbeiten, und sie sind frei von jedem Aufenthaltstitel.

Ausländische Drittstaatsangehörige, die in Deutschland arbeiten

Auch wenn Sie Ausländer eines Drittstaates sind, können Sie berechtigt sein, Ihren Ehegatten, Ihren Mann oder Ihre Kinder nach Deutschland zu holen.

Sie müssen Ihren Ehepartner oder Ehegatten nach Deutschland mitnehmen

Sie müssen Ihren Ehepartner oder Ehegatten nach Deutschland mitnehmen:

  • Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU sein,
  • Nachweis der Anmietung einer Wohnung von angemessener Größe für eine Familie,
  • Nachweis der Verfügbarkeit von Geld zur Deckung der Lebenshaltungskosten der Familie,
  • Ihr Ehegatte oder Ehefrau muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Die deutsche Sprache des Ehepartners muss elementar sein, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die deutsche Sprache wird jedoch nicht verlangt, wenn:

  • Sie eine Blaue Karte EU besitzen,
  • Sie einen Arbeitsplatz als qualifizierte Arbeitskraft in Deutschland haben,
  • Ihr Ehepartner oder Ehemann einen Hochschulabschluss hat,
  • Sie Staatsangehörige von Australien, Kanada, Israel, Japan, Republik Korea, Neuseeland oder den USA sind.

Kinder nach Deutschland holen

Sie können Ihre Kinder nach Deutschland holen und sie können eine deutsche Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn:

  • Sie und Ihr Ehepartner oder Ehegatte eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
  • wenn Sie alleinerziehend sind, Sie das Sorgerecht haben und das Kind bis zu 16 Jahre alt ist.

Sie können Ihre Familie nach Deutschland holen

Sie können auch Ihre Familie nach Deutschland holen. Das Verfahren zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige ist wie folgt:

  • Ihre Familienangehörigen beantragen bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung,
  • Nach der Ankunft Ihrer Familie in Deutschland melden Sie sie beim Einwohnermeldeamt und bei Ihrer Ausländerbehörde an.

Wohn- und Arbeitsberechtigung für meine in Deutschland angekommene Familie

Ihre Familienangehörigen können, sobald sie in Deutschland sind, die Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland nutzen, da sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Sie haben auch das Recht auf Zugang zur Bildung in Deutschland, wie z.B. zum Gymnasium, zur Hochschule, zur Berufsausbildung und zu anderen in Deutschland verfügbaren Bildungsangeboten.

Weitere Vorteile des Familiennachzugs in Deutschland

Es gibt verschiedene weitere Vorteile für ausländische arbeitende Familien in Deutschland, die sind:

  • Elternzeit in Anspruch nehmen,
  • Unterstützung als junge Familie erhalten
  • Und mehr.

Hinweis: Die oben genannten Informationen dienen nur zur Orientierung und Sie sollten sich von der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beraten lassen.

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