Co-Counsel for Interstate Child Custody Disputes Nationwide

Wenige Bereiche des Familienrechts sind so komplex – oder laden zu so vielen Streitigkeiten ein – wie zwischenstaatliche Sorgerechtsstreitigkeiten. Allein die Entscheidung darüber, welcher Staat einen Fall verhandeln und entscheiden darf, kann sehr komplex sein. Obwohl der Uniform Child Custody Jurisdiction and Enforcement Act (UCCJEA) Klarheit in diesem Rechtsbereich schaffen sollte, sind die darin enthaltenen Zuständigkeitsregeln für die meisten ansonsten fähigen und erfahrenen Familienrechtsanwälte nach wie vor rätselhaft.

Ich bin Rechtsanwalt David A. Blumberg und konzentriere mich in meiner Praxis ausschließlich auf die Lösung von Zuständigkeitsfragen in zwischenstaatlichen Sorgerechtsfällen und die Durchsetzung von Sorgerechtsbeschlüssen eines Staates in anderen Staaten. Ich verfüge über jahrzehntelange Erfahrung im Familienrecht in Kalifornien, New York und Wisconsin. Seit mehr als einem Jahrzehnt konzentriere ich mich ausschließlich auf den Bereich der Sorgerechtsstreitigkeiten. Mit der Verabschiedung des UCCJEA in fast allen US-Gerichtsbarkeiten habe ich meine Praxis weiter eingegrenzt, um Anwälten im ganzen Land zu helfen, die einen Co-Anwalt für die Zuständigkeitsfragen in ihren zwischenstaatlichen Sorgerechtsfällen benötigen oder die Vollstreckung von Sorgerechtsanordnungen in anderen Staaten als dem, der die Anordnung erlassen hat, durchsetzen oder blockieren wollen.

Ressourcen für Eltern und Praktiker

Im Laufe meiner jahrzehntelangen Praxis habe ich eine Fülle von Informationen zusammengetragen, die ich Anwälten für Familienrecht und Eltern, die in Sorgerechtsstreitigkeiten über Staatsgrenzen hinweg verwickelt sind, zur Verfügung stelle. Da ich mich ausschließlich mit Zuständigkeitsfragen im Zusammenhang mit zwischenstaatlichen Sorgerechtsstreitigkeiten befasse, bin ich zu einem anerkannten Experten auf diesem Gebiet geworden.

In Fällen, in denen Sorgerechtsanordnungen für Eltern getroffen werden müssen, die in verschiedenen Staaten leben, und in Fällen, in denen Eltern die zwischenstaatliche Vollstreckung bestehender Anordnungen anstreben, biete ich zusätzlich zu meiner Tätigkeit als Co-Anwalt umfangreiche Ressourcen an. Zu diesen Ressourcen gehören:

  • Umfassende Flussdiagramme, die Ihnen helfen, die Regeln des UCCJEA auf die spezifischen Fakten Ihres Falles anzuwenden.
  • Links zur Version des UCCJEA in jedem Bundesstaat in einer umfassenden Tabelle.
  • Eine Fülle von Formularen (sowohl offizielle als auch speziell erstellte), um Fragen der Sorgerechtszuständigkeit und der zwischenstaatlichen Vollstreckung von Sorgerechtsanordnungen zu behandeln.
  • Erläuterungen, wie das UCCJEA funktioniert, wenn sich die Eltern in verschiedenen Bundesstaaten aufhalten, sei es aufgrund eines einfachen Umzugs oder einer Entführung.
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Zuständigkeits- und Vollstreckungsfällen.

Mit meinem Fachwissen über zwischenstaatliche Sorgerechtsfälle kann ich Familienanwälten in den gesamten Vereinigten Staaten helfen, Fragen der Zuständigkeit und der Vollstreckung zu lösen, ohne dass die meisten anderen Anwälte zusätzliche Zeit benötigen, um sich mit dem UCCJEA „vertraut zu machen“. Ich bin bereits gut „auf dem Laufenden“.

  • Einige Zuständigkeitsfragen lassen sich mit einem kurzen Telefonanruf klären, aber echte Streitigkeiten werden selten schnell gelöst.
  • Wenn ein Elternteil die Vollstreckung eines bestehenden Sorgerechtsbeschlusses in einem anderen Bundesstaat anstrebt, kann ich dabei helfen, diese Vollstreckung zu erreichen – oft innerhalb von nur zwei oder drei Tagen.

Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei von David A. Blumberg

Von meinem Büro in Milwaukee aus arbeite ich als Co-Anwalt für Familienrechtsanwälte im ganzen Land. Wenn Sie mit mir über Ihren Fall oder den Fall Ihres Mandanten sprechen möchten, rufen Sie mich gebührenfrei unter 877-9-UCCJEA oder 414-815-0447 in Wisconsin an. Sie können mir auch eine E-Mail schicken.

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