Eine Namensänderung ist erforderlich bei Heirat/Wiederverheiratung/Scheidung/Tod/Namensspaltung/Namensergänzung. Das Verfahren zur Änderung des Namens im Reisepass ist das gleiche wie bei der Beantragung der Neuausstellung eines Reisepasses. Sie können den Antrag entweder persönlich oder auf dem Postweg bei einem CKGS-Antragszentrum in Ihrem Zuständigkeitsbereich stellen. Sie müssen die erforderlichen Unterlagen einreichen. Unvollständige Anträge können zu Verzögerungen oder zur Ablehnung führen.
Erforderliche Dokumente für die Namensänderung im indischen Reisepass
Die unten aufgeführten Dokumente sind die gleichen, die für die Neuausstellung eines Reisepasses erforderlich sind.
- CKGS-Bestellformular
- Online-Antragsformular
- Ausgefüllte und unterschriebene Checkliste
- Original-Reisepass mit einer Fotokopie
- Formular zur Überprüfung der Staatsangehörigkeit
- 3 aktuelle Farbfotos in Passform.
- Fotokopien der ersten fünf und der letzten zwei Seiten des Reisepasses
- Beglaubigte Fotokopie eines gültigen Visums
Tipps zum Ausfüllen des Online-Antrags
- Wählen Sie im Feld „Gewünschte Dienstleistung“ die Option „Neuausstellung des Reisepasses“.
- Geben Sie den Familiennamen, den Vornamen oder den mittleren Namen so an, wie sie im neuen Pass erscheinen sollen.
Zusätzliche Dokumente und neues Verfahren für die Namensänderung erforderlich
Einige zusätzliche Dokumente werden zusammen mit den oben aufgeführten regulären Dokumenten benötigt, um den Namen in einem Reisepass zu ändern, je nach dem Grund für die Änderung wie Scheidung, Wiederverheiratung oder Tod. Für die Eintragung eines neuen Namens in den Reisepass ist neben dem regulären Verfahren ein neues Verfahren zu befolgen.
Verfahren/erforderliche Dokumente für die Hinzufügung des Namens im Reisepass
In Fällen, die eine Namensänderung (Hinzufügung des Nachnamens/Änderung des Vornamens oder des zweiten Vornamens) erfordern, ohne dass eine Scheidung, Wiederverheiratung oder ein Todesfall der Grund dafür ist, muss das folgende Verfahren befolgt werden:
- Die Änderung muss in zwei Tageszeitungen bekannt gemacht werden, eine in den USA und eine in Indien. Die Zeitung in den USA muss am derzeitigen Wohnsitz des Antragstellers verbreitet sein und die Zeitung in Indien muss am ständigen Wohnsitz des Antragstellers verbreitet sein.
- Die Originalzeitungsausschnitte, die mindestens 30 Tage alt sind und das Datum der Anzeige zeigen, können als Beleg für die Namensänderung vorgelegt werden.
- Eine Erklärung, dass der Antragsteller die ausländische Staatsangehörigkeit nicht erworben hat.
- Original und Fotokopien des Einwanderungspapiers oder des Ankunftsprotokolls.
Unterlagen, die für die Löschung des Namens im Falle einer Scheidung/eines Todes erforderlich sind:
- Notarisierte Fotokopie des Wohnsitznachweises des Antragstellers
- Notarisierte eidesstattliche Erklärung zur Namensänderung.
- Notarisierte Kopie der vom Gericht ausgestellten Scheidungsurkunde.
- Um den Namen des Ehepartners nach der Scheidung zu löschen, muss ein Scheidungsurteil vom indischen Gericht eingeholt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn ein Scheidungsurteil von einem ausländischen Gericht eingeholt wird und beide Parteien anwesend sind.
- Eine notariell beglaubigte Zustimmung der Gegenpartei ist erforderlich, wenn das Scheidungsurteil ex parte gefällt wird.
- Im Todesfall ist die Sterbeurkunde des Ehegatten erforderlich.
Erforderliche Unterlagen für die Namensergänzung bei Heirat/Wiederheirat
- Original und beglaubigte Fotokopie der Heiratsurkunde des Antragstellers.
- Notariell beglaubigte Fotokopie der ersten und letzten Seite des Reisepasses des Ehepartners.
- Notarized Joint Affidavit for change of name from maiden to married with a joint photograph.
- Im Falle einer Wiederverheiratung nach einer früheren Scheidung muss eine Scheidungsurkunde des ersten Ehepartners vorgelegt werden. Wenn die Eheschließung in Indien stattgefunden hat, muss die Scheidungsurkunde aus Indien stammen.
- Nicht beglaubigter Nachweis eines gültigen Visums.
- Nicht beglaubigter Nachweis des Wohnsitzes.
Erforderliche Unterlagen für die Teilung des Namens
- Eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung ist erforderlich, in der der alte Name (einschließlich Nachname und Vorname) und der neue Name (Nachname und Vorname) angegeben sind.
Hinweis: Die Botschaft/das Konsulat hat das Recht, zusätzliche Dokumente anzufordern und den Antragsteller bei Bedarf zu einem Gespräch einzuladen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft/Konsulat/Passantragsstelle in Ihrem Zuständigkeitsbereich nach den erforderlichen Informationen.
Gebühren für die Namensänderung im Pass:
Nachstehend finden Sie die Gebührenstruktur und den Gesamtbetrag für die Namensänderung im indischen Pass. Die Gebühr kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Service |
Broschüre |
Konsulargebühr |
ICWF-Gebühr |
BLS Service Charge |
Gesamt |
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Namensänderung |
Ordinary Booklet-36 Seiten Jumbo Booklet – 60 Seiten |
$ 3.00 |
$ 13.20 |