Gesetze gegen häusliche Gewalt in Alabama
Gesetze gegen häusliche Gewalt in Alabama verbieten bestimmte Handlungen körperlicher Gewalt zwischen einem Angreifer und einem Opfer, einschließlich Elternteil und Kind, Ehemann und Ehefrau sowie Paare in einer Dating- oder Verlobungsbeziehung. Das Verbrechen der häuslichen Gewalt kann schwerwiegende Strafen nach sich ziehen. Um eines Vergehens der häuslichen Gewalt für schuldig befunden zu werden, muss ein Angeklagter eine bestimmte Gewalttat begehen, und der Angeklagte und das Opfer müssen in einer bestimmten Beziehung zueinander stehen.
Das Gesetz von Alabama kennt drei Grade der häuslichen Gewalt sowie den Straftatbestand der häuslichen Gewalt durch Strangulation oder Ersticken. Damit der Staatsanwalt Anklage wegen häuslicher Gewalt ersten, zweiten oder dritten Grades erheben kann, müssen der mutmaßliche Angreifer und das Opfer in einer der folgenden Beziehungen zueinander stehen: derzeitige oder frühere Ehepartner, Eltern und Kind, Eltern oder Elternteile eines Kindes, derzeitige oder frühere Haushaltsmitglieder und Paare, die in einer Dating- oder Verlobungsbeziehung stehen oder standen. Häusliche Gewalt durch Strangulation kann zwischen Personen in den oben genannten Beziehungen vorkommen. Wenn der Beschuldigte und das Opfer jedoch eine Beziehung hatten oder verlobt waren, muss die Beziehung innerhalb von zehn Monaten vor der Straftat bestanden haben. Zusätzlich zu den gerade beschriebenen Beziehungen verbietet häusliche Gewalt durch Strangulieren oder Ersticken bestimmte Gewalttaten zwischen einem Stiefkind und einem Stiefelternteil.
Häusliche Gewalt ersten Grades kann angeklagt werden, wenn der Angreifer entweder eine Körperverletzung ersten Grades oder schweres Stalking begeht. Ein Angeklagter, der wegen häuslicher Gewalt ersten Grades verurteilt wird, macht sich eines Verbrechens der Klasse A schuldig, das mit einer Höchststrafe von lebenslänglich oder 99 Jahren Gefängnis bedroht ist. Angeklagte, die bereits wegen häuslicher Gewalt ersten Grades verurteilt worden sind, müssen für nachfolgende Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt ersten Grades mindestens ein Jahr im Gefängnis absitzen, bevor sie auf Bewährung entlassen werden oder wegen guter Führung eine Verringerung der Gefängniszeit erhalten.
Häusliche Gewalt zweiten Grades kann vorliegen, wenn der Angreifer eine Körperverletzung zweiten Grades begeht, Stalking (nicht erschwert) betreibt, einen Zeugen einschüchtert, einen Einbruch ersten oder zweiten Grades begeht oder kriminellen Unfug ersten Grades begeht. Häusliche Gewalt zweiten Grades ist ein Verbrechen der Klasse B, das mit bis zu 20 Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Bei einer zweiten und weiteren Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt zweiten Grades muss der Angeklagte mindestens sechs Monate in Haft verbringen, bevor er auf Bewährung entlassen wird oder eine Gutschrift für gute Führung erhält.
Häusliche Gewalt durch Strangulieren oder Ersticken liegt vor, wenn ein Angreifer durch Strangulieren oder Ersticken (oder durch den Versuch des Strangulierens oder Erstickens) einen Angriff mit der Absicht begeht, körperlichen Schaden zu verursachen, oder das Verbrechen der Bedrohung begeht. Dieses Verbrechen ist ein Verbrechen der Klasse B und wird genauso bestraft wie häusliche Gewalt zweiten Grades.
Häusliche Gewalt dritten Grades liegt vor, wenn der Angeklagte die Verbrechen der Körperverletzung dritten Grades, der Bedrohung, der rücksichtslosen Gefährdung, der kriminellen Nötigung, der Belästigung, der kriminellen Überwachung, der belästigenden Kommunikation, des Hausfriedensbruchs dritten Grades, des kriminellen Unfugs zweiten oder dritten Grades oder der Brandstiftung dritten Grades begeht. Häusliche Gewalt dritten Grades ist ein Vergehen der Klasse A, das mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird. Bei einer zweiten und weiteren Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt dritten Grades muss der Angeklagte mindestens zehn Tage im Gefängnis verbringen. Wenn Sie dreimal wegen häuslicher Gewalt dritten Grades verurteilt werden, wird aus dem Vergehen ein Verbrechen.