Was sind Exigent Circumstances?

Es gibt Ausnahmen von der Vorschrift, dass die Polizei vor der Durchführung einer Durchsuchung einen Durchsuchungsbefehl einholen muss. Eine der Ausnahmen nach dem NJ Search & Seizure Law ist eine Situation, in der die Polizei einen hinreichenden Grund für die Annahme hat, dass ein Verbrechen begangen wurde und mit dringenden Umständen konfrontiert ist. Unsere Anwälte haben aufgrund ihrer mehr als 100-jährigen Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen in New Jersey, einschließlich ihrer langjährigen Tätigkeit als Staatsanwälte, Erfahrung im Umgang mit derartigen Situationen. Ein Anwalt erklärt Ihnen gerne diesen Rechtsbereich und wie er auf Ihren Fall in Middlesex County, Passaic County, Essex County, Bergen County, Morris County, Monmouth County, Union County, Ocean County oder anderswo im Bundesstaat anzuwenden ist. Wir hoffen, dass Sie die Informationen über dringende Umstände nützlich finden, und zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, um mit einem sachkundigen Anwalt zu sprechen, und zwar kostenlos und rund um die Uhr unter der Nummer 1-877-450-8301.

Der Begriff „dringende Umstände“ lässt sich nicht genau definieren, da er je nach den Begleitumständen viele Formen annehmen kann. Er wird jedoch immer als spontane und unvorhersehbare Umstände bezeichnet, die ein sofortiges Handeln erfordern. Diese Umstände müssen es der Polizei unmöglich machen, einen Antrag auf einen Durchsuchungsbefehl zu stellen, der die Durchführung einer Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss rechtfertigt.

Die Gerichte in New Jersey haben Faktoren ermittelt, die ein Gericht bei der Feststellung, ob dringende Umstände vorliegen, berücksichtigen muss. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem die folgenden:

  1. Die Dringlichkeit und die Zeit, die notwendig ist, um einen Durchsuchungsbefehl zu erhalten;
  2. Ob es Grund zu der Annahme gibt, dass Beweise entfernt werden sollen;
  3. Die Gefahr, die mit der Sicherung des Ortes durch die Polizei verbunden ist, während ein Durchsuchungsbefehl eingeholt wird;
  4. Das Wissen der Verdächtigen, dass die Polizei involviert ist;
  5. Die Zerstörbarkeit der Beweise;
  6. Die Schwere der Straftat;
  7. Ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Verdächtige bewaffnet ist;
  8. Ob der hinreichende Verdacht stark oder gering ist;
  9. Die Tageszeit, in der die Umstände auftreten;
  10. Ob die Polizei die Notlage geschaffen hat oder ob sie das natürliche Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen war; und
  11. Ob die physische Beschaffenheit der Räumlichkeiten eine wirksame Überwachung als Alternative zu einem unbefugten Eindringen während der Beschaffung eines Durchsuchungsbefehls zulässt.

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