Generell kann ein Personenschadenfall jederzeit beigelegt werden. Wann Ihr Fall beigelegt wird und ob es zu einer Verhandlung kommt, hängt davon ab, wie gut die Versicherungsgesellschaft mit uns zusammenarbeiten will und ob sie Ihnen ein faires Vergleichsangebot macht oder nicht. Wenn dies nicht der Fall ist, egal ob vor oder nach der Anhörung, empfehlen wir Ihnen, vor Gericht zu gehen und für die Entschädigung zu kämpfen, die Ihnen zusteht.

Wann werden Personenschäden außergerichtlich beigelegt?

In unserer Erfahrung als Anwälte für Personenschäden in Pensacola haben wir festgestellt, dass viele Personenschäden beigelegt werden, lange bevor sie tatsächlich vor Gericht gehen. Wenn eine Versicherungsgesellschaft merkt, dass der Geschädigte einen Rechtsbeistand hat, ist sie eher bereit, mit ihm zu verhandeln. Unser Ziel ist es, Ihre Entschädigung zu maximieren, um sicherzustellen, dass Sie das Geld erhalten, das Sie brauchen, um Ihre Arztrechnungen zu bezahlen, sowohl heute als auch morgen, zusammen mit dem entgangenen Lohn, den Sie als Folge Ihres Unfalls erlitten haben. Ob dies nun durch das Ergebnis vorgerichtlicher Verhandlungen oder durch ein Urteil gegen die Versicherungsgesellschaft geschieht, unser Ziel bleibt dasselbe. Wenn wir das Gefühl haben, dass Sie ein faires Angebot erhalten, werden wir Ihnen empfehlen, dieses anzunehmen, anstatt den Fall vor Gericht weiterzuverfolgen.

Gehen Personenschäden vor Gericht?

Ja, Personenschäden gehen vor Gericht. Denken Sie daran, dass die Versicherungsgesellschaft in ihrem eigenen Interesse handelt, d. h., sie will so wenig Schadenersatz wie möglich für Ihren Anspruch zahlen. Wenn Sie zum Beispiel eine Operation oder mehrere Eingriffe benötigen, um wieder gesund zu werden, kann die Versicherung versuchen, die teureren Eingriffe abzulehnen. In diesem Fall müssten wir Ihren Anspruch vor Gericht geltend machen, um die Versicherung zu zwingen, die für Ihre Genesung erforderlichen Verfahren zu bezahlen. Außerdem kann eine Versicherungsgesellschaft versuchen, die Zahlung des entgangenen Lohns zu verweigern. Wenn Ihr Unfall und Ihre Verletzungen jedoch dazu geführt haben, dass Sie der Arbeit fernbleiben mussten oder nicht mehr in der Lage sind, in der gleichen Kapazität wie zuvor zu arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Wenn die Versicherungsgesellschaft nicht bereit ist, Ihnen diese zu gewähren, empfehlen wir Ihnen, Ihren Anspruch vor Gericht geltend zu machen, wo wir für die Ihnen zustehende Entschädigung kämpfen werden.

Rufen Sie uns noch heute an, um Ihren Fall im Detail zu besprechen. Wir können Ihnen dann helfen, die nächsten Schritte in Ihrem Fall zu verstehen, und Ihnen sagen, ob es wahrscheinlich ist, dass Ihr Fall vor Gericht landet oder nicht. Klicken Sie hier für Antworten auf andere häufig gestellte Fragen zu Personenschäden.

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