Das richtige Vorgehen bei der Reinigung von Körperflüssigkeiten kann nach dem Health and Safety at Work Act 1974 und der Control of Substances Hazardous to Health Regulations 2002 gesetzlich vorgeschrieben sein. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter und aller anderen Personen, die sich auf dem Betriebsgelände aufhalten, zu schützen.
Als Teil ihres Gesundheits- und Sicherheitsplans müssen Arbeitgeber auch über ein Verfahren für die Meldung eines Zwischenfalls mit einer biologischen Gefährdung verfügen. In diesem Plan sollte das Infektionsrisiko durch die Exposition bewertet und das Verfahren des Unternehmens für die Desinfektion des kontaminierten Bereichs angegeben werden.
Die Organisation der Reinigung nach einem Zwischenfall mit biologischen Gefahrenstoffen obliegt der für das Gelände verantwortlichen Person. Wenn sie unbeaufsichtigt bleiben, können Körperflüssigkeiten wie Blut, Urin, Erbrochenes und menschliche Fäkalien in poröse Materialien und Bereiche eindringen, die für das ungeübte Auge nicht sichtbar sind. Dies kann die Reinigung mit Standardmethoden erschweren. Das Risiko einer Infektion aufgrund der Exposition ist auch viel größer, wenn keine professionelle Tiefenreinigung und Desinfektion stattfindet.