Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, erhalten Sie automatisch die elterliche Verantwortung für Ihre Kinder. Wenn die Verantwortung zwischen einem Elternteil und einem Nicht-Elternteil geteilt wird, ist die Anwesenheit des anderen Elternteils des Kindes ein Faktor. Es gibt folgende Möglichkeiten: elterliche Verantwortung (von einem oder zwei Elternteilen ausgeübt), gemeinsame Verantwortung (Elternteil und Nicht-Elternteil), alleinige Vormundschaft (ein Vormund) oder gemeinsame Vormundschaft (zwei Vormünder).
Elterliche Verantwortung in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, erhalten Sie automatisch die Verantwortung für alle Kinder, die während dieser Ehe oder Partnerschaft geboren oder adoptiert werden. Der Mann wird automatisch der rechtliche Vater. Er muss die Kinder nicht anerkennen, auch wenn er nicht ihr biologischer Vater ist.
Wenn Sie als Eltern nach der Geburt Ihres Kindes heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, erhalten Sie automatisch die elterliche Verantwortung. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Vater das Kind anerkannt hat.
Gemeinsame elterliche Sorge, wenn keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft besteht
Wenn Sie Eltern sind, die nicht miteinander verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, erhalten Sie nicht automatisch die gemeinsame elterliche Sorge. In diesem Fall hat die Mutter die alleinige Verantwortung. Wenn Sie die elterliche Verantwortung gemeinsam ausüben wollen, müssen Sie einen Antrag beim Amtsgericht (Rechtbank) stellen. Der Vater oder die Mitmutter muss das Kind anerkannt haben.
Elterliche Verantwortung einer unverheirateten Mutter
Wenn Sie eine unverheiratete, aber volljährige Mutter sind, bekommen Sie automatisch die elterliche Verantwortung. Es sei denn, Sie haben eine psychische Störung oder stehen unter Vormundschaft für Erwachsene (Kuratel).
Elterliche Verantwortung bei minderjähriger Mutter
Wenn Sie eine Mutter sind, die noch minderjährig ist, bestellt das Gericht einen Vormund (voogd) für Ihr Kind. Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, können Sie beim Gericht beantragen, dass Ihnen die elterliche Sorge übertragen wird. Wenn Ihr Kind geboren wird, während Sie 16 oder 17 Jahre alt sind, kann das Gericht Sie unter bestimmten Bedingungen für volljährig erklären und Ihnen die elterliche Verantwortung übertragen.
Lesen Sie weiter, um mehr darüber zu erfahren, wie eine minderjährige Mutter die Verantwortung für ihr Kind erhalten kann.
Gemeinsame Verantwortung zweier Frauen für ein Kind
Wenn Sie eine Mutter sind, die mit einer anderen Frau verheiratet ist oder mit ihr in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, erhalten Sie beide automatisch die elterliche Verantwortung, wenn das Kind keinen rechtmäßigen Vater hat. Dies gilt z.B. im Falle eines anonymen Samenspenders oder eines bekannten Spenders, der das Kind nicht anerkannt hat.
Gemeinsame Verantwortung zweier Männer für ein Kind
Wenn Sie ein Mann sind, der mit einem anderen Mann verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, benötigen Sie eine gerichtliche Entscheidung, bevor Sie die gemeinsame Verantwortung für ein Kind erhalten können. Wenn Sie der biologische Vater des Kindes sind, können Sie das Kind anerkennen. Dann wird Ihnen das Gericht die elterliche Verantwortung zusprechen. Wenn zwei Männer ein Kind adoptieren, haben sie automatisch die gemeinsame Verantwortung.
Wenn die Eltern keine Verantwortung haben: Vormundschaft
Wenn jemand, der nicht zu den Eltern gehört, die Verantwortung für ein Kind hat, nennt man das Vormundschaft (voogdij). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Elternteile verstorben sind.
Die Vormundschaft für ein Kind kann auch einer zertifizierten Stelle übertragen werden, zum Beispiel einer Jugendschutzbehörde (stichting jeugdbescherming).