In Schönheitsprodukten wird Cyclopentasiloxan vor allem als Konditionierer, Gleitmittel und Lösungsmittel verwendet, da es ein seidiges und glitschiges Gefühl verleiht, sobald es auf Haar und Haut aufgetragen wird.
Dem Sicherheitsdatenblatt des Inhaltsstoffs zufolge kann Cyclopentasiloxan leichte Haut- und Augenreizungen verursachen, aber bei einer Bewertung im Jahr 2010 kam der SCCS zu dem Schluss, dass es bei der Verwendung in kosmetischen Mitteln kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt.
Neueste Stellungnahme
Die jüngste veröffentlichte Stellungnahme hält es immer noch für sicher, außer in Körperlotion und Haarstylingformulierungen sowie in Produkten, die zu einer Lungenexposition durch Einatmen führen können, wie Aerosole, Drucksprays und Puder.
„Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Sicherheitsmarge auf der Grundlage des Ausgangspunkts für den oralen und inhalativen Weg weniger als 100 beträgt, wenn man die vom Antragsteller angegebenen Höchstkonzentrationen von 92 % bzw. 85 % von D5 im Fertigerzeugnis für die Anwendung in Körperlotion und Haarstylingformulierungen in inhalierbaren Darreichungsformen zugrunde legt“, heißt es in der Stellungnahme.
„Die Gesamtexposition gegenüber Cyclopentasiloxan (D5) über kosmetische Mittel ist nicht sicher, wie die Verwendung von Körperlotion und Haarstyling-Aerosol mit hohen Konzentrationen von Cyclopentasiloxan (D5) zeigt.“
Es wird empfohlen, dass der Reinheitsgrad von D5 in den auf dem Markt befindlichen Kosmetika mindestens 99% betragen sollte.
In der Stellungnahme heißt es auch, dass Cyclopentasiloxan (D5) Spuren von Cyclotetrasiloxan (D4) enthalten kann, das in der EU als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wird. Daher sollte der Gehalt an D4 als Verunreinigung von D5 so gering wie möglich sein.