Roe v. Wade, Rechtsfall, in dem der Oberste Gerichtshof der USA am 22. Januar 1973 mit 7:2 Stimmen entschied, dass eine unangemessen restriktive staatliche Regelung der Abtreibung verfassungswidrig ist. In einer von Richter Harry A. Blackmun verfassten Mehrheitsmeinung vertrat das Gericht die Auffassung, dass eine Reihe texanischer Gesetze, die Abtreibung in den meisten Fällen unter Strafe stellen, das verfassungsmäßige Recht der Frau auf Privatsphäre verletzen, das nach Ansicht des Gerichts implizit in der Freiheitsgarantie der Verfahrensklausel des vierzehnten Verfassungszusatzes enthalten ist („…und kein Staat darf einer Person das Leben, die Freiheit oder das Eigentum ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren entziehen“).

Harry A. Blackmun

Harry A. Blackmun, 1976.

Library of Congress, Washington, D.C. (neg. no. LC-USZC6-24)

Der Fall begann 1970, als „Jane Roe“ – ein fiktiver Name, der verwendet wurde, um die Identität der Klägerin, Norma McCorvey, zu schützen – eine Bundesklage gegen Henry Wade, den Bezirksstaatsanwalt von Dallas County, Texas, wo Roe wohnte, einreichte. Der Oberste Gerichtshof war mit Roes Behauptung eines absoluten Rechts auf Schwangerschaftsabbruch auf jede Art und zu jedem Zeitpunkt nicht einverstanden und versuchte, das Recht der Frau auf Privatsphäre mit dem Interesse des Staates an der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs abzuwägen. In seiner Stellungnahme wies Blackmun darauf hin, dass nur ein „zwingendes staatliches Interesse“ Regelungen rechtfertigt, die „Grundrechte“ wie die Privatsphäre einschränken, und dass der Gesetzgeber daher Gesetze eng fassen muss, „um nur die legitimen staatlichen Interessen zum Ausdruck zu bringen, die auf dem Spiel stehen“. Das Gericht versuchte dann, die verschiedenen zwingenden Interessen des Staates an der Gesundheit schwangerer Frauen und am potenziellen Leben von Föten abzuwägen. Es setzte den Punkt, ab dem das zwingende Interesse des Staates an der Gesundheit der schwangeren Frau eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zulässt, „ungefähr auf das Ende des ersten Trimesters“ der Schwangerschaft. In Bezug auf den Fötus legte das Gericht diesen Punkt bei der „Fähigkeit zu einem sinnvollen Leben außerhalb des Mutterleibs“ oder der Lebensfähigkeit fest.

Wiederholte Anfechtungen seit 1973 schränkten den Geltungsbereich von Roe v. Wade ein, hoben ihn aber nicht auf. In Planned Parenthood of Southeastern Pennsylvania v. Casey (1992) stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass Abtreibungsbeschränkungen verfassungswidrig sind, wenn sie eine Frau, die eine Abtreibung vornehmen lassen will, bevor der Fötus lebensfähig ist, „unangemessen belasten“. In der Rechtssache Gonzales gegen Carhart (2007) bestätigte der Gerichtshof das Bundesgesetz zum Verbot der Teilgeburtsabtreibung (2003), das ein selten angewandtes Abtreibungsverfahren, die intakte Dilatation und Evakuierung, verbietet. In Whole Woman’s Health v. Hellerstedt (2016) berief sich der Gerichtshof auf seine Entscheidung in der Rechtssache Casey und hob zwei Bestimmungen eines texanischen Gesetzes auf, wonach Abtreibungskliniken die Standards ambulanter chirurgischer Zentren erfüllen und Abtreibungsärzte über Zulassungsrechte in einem nahe gelegenen Krankenhaus verfügen müssen. Vier Jahre später, in June Medical Services L.L.C. v. Russo (2020), berief sich der Gerichtshof auf Whole Woman’s Health, um ein Gesetz in Louisiana für verfassungswidrig zu erklären, das, wie die Mehrheit feststellte, nahezu identisch mit dem texanischen Gesetz über Zulassungsprivilegien war.

Befürworter und Gegner der Abtreibung vor dem Gebäude des Obersten Gerichtshofs der USA

Befürworter und Gegner der Abtreibung demonstrieren vor dem Gebäude des Obersten Gerichtshofs der USA, Washington, D.C., 1989.

© mark reinstein/.com

Im Jahr 1998 erklärte McCorvey nach zwei religiösen Konversionen öffentlich ihre Ablehnung der Abtreibung. In dem Dokumentarfilm AKA Jane Roe (2020) behauptete die sterbende McCorvey jedoch, sie sei von Abtreibungsgegnern bezahlt worden, um deren Anliegen zu unterstützen.

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