Diskussion
Die Verwendung moderner Anästhetika scheint sicher zu sein, obwohl bei der Anwendung eines geeigneten Anästhetikums ein Höchstmaß an Sorgfalt walten muss, außerdem sollte eine angemessene Technik angewendet werden. Dazu gehört auch die Verabreichung einer minimalen, aber wirksamen Dosis für eine bestimmte zahnärztliche Behandlung. Bei der Anwendung eines Lokalanästhetikums, sei es als Infiltration oder als Block, ist es von größter Bedeutung, eine Aspiration durchzuführen (1). Auf diese Weise kann eine systemische Wirkung vermieden werden. Gleichzeitig wird die lokale Aktivität erhöht. Es ist bekannt, dass die Blockade des Nervus alveolaris posterior superior und des Nervus alveolaris inferior mit einer höheren Inzidenz einer positiven Aspiration einhergeht (4). Außerdem ist bei positiver Aspiration mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass ein Lokalanästhetikum intravaskulär verabreicht wird. Eine negative Aspirationsdosis bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass das Lokalanästhetikum nicht in das Blutgefäß injiziert wurde. Die Hämatombildung als Komplikation der Lokalanästhesie ist die Folge einer venösen oder arteriellen Rissbildung. Bei einer traumatischen Arterienruptur entsteht sofort ein Hämatom, was sowohl für den Patienten als auch für den Zahnarzt eine peinliche Situation darstellt. Ein erhöhter intraarterieller Druck verursacht einen Bluterguss in die umliegenden Weichteile. Die Größe des Hämatoms hängt von der Dichte und Kompaktheit des betroffenen Gewebes ab, während die Ausbreitung des Hämatoms in dem Moment endet, in dem sich der Druck im Gewebe und der Druck im Gefäß ausgleichen. Wenn es sich um einen Venenbruch handelt, muss nicht unbedingt ein Hämatom entstehen. Im vorliegenden Fall kann mit großer Sicherheit gesagt werden, dass es sich um einen arteriellen Einriss handelt. Aus anatomischer Sicht könnte man spekulieren, dass entweder ein Ast der Oberlippenarterie oder ein distaler Ast der Infraorbitalarterie oder ein proximaler Teil der Vena angularis rupturiert wurde. In ähnlichen Fällen sollten wir ein Hämangiom als Ursache nicht völlig ausschließen. Letzteres wurde sowohl durch die klinische Untersuchung als auch durch die Analyse der Panoramaschichtaufnahme nach Abklingen des Hämatoms ausgeschlossen. Daher kamen wir zu dem Schluss, dass eine zusätzliche radiologische Untersuchung wie Computertomographie und Angiographie nicht erforderlich war. Außerdem konnte eine Hämophilie als Ursache ausgeschlossen werden, und der Patient wurde nicht zu weiteren Laboruntersuchungen geschickt. Letztendlich kommt es darauf an, die Symptome und Anzeichen zu erkennen und unverzüglich mit der Behandlung zu beginnen. Die Behandlung umfasst die Kompression der betroffenen Stelle mit Eispackungen und die Antibiotikatherapie (5). Auf diese Weise wird ein weiteres Fortschreiten des Hämatoms und dessen Infektion verhindert. Aus den vorliegenden medizinischen Unterlagen geht hervor, dass der Patient nicht angemessen behandelt wurde. In der Anfangsphase wurde angenommen, dass eine lokale allergische Reaktion aufgetreten war. Später wurde eine Massagetherapie mit einer Heparincreme empfohlen, ohne dass in den ersten 5 Tagen ein Antibiotikum verschrieben wurde. Zu diesem Zeitpunkt war klar, dass bereits eine Infektion stattgefunden hatte. Glücklicherweise wurde schließlich eine angemessene, aber verspätete Behandlung durchgeführt, und die Situation konnte geklärt werden.