Ansicht des Innenstadt-Parkplans (PDF)
Parken über Nacht
Das Parken über Nacht auf der Straße ist wie folgt erlaubt:
Innenstadt
Das Parken über Nacht ist auf allen Straßen und Gassen im Central Business District zwischen 2 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet.Um einen Nachtparkausweis zu erhalten, klicken Sie hier.
Auswärtiges Parken
Niemand darf ein Fahrzeug auf einer Bundes- oder Landstraße innerhalb der Stadt zwischen 2 Uhr und 5 Uhr morgens anhalten, parken oder stehen lassen,
(1) An geraden Kalendertagen dürfen Fahrzeuge auf der Straßenseite geparkt werden, die an Grundstücke und Häuser mit geraden Nummern angrenzt. An ungeraden Kalendertagen dürfen Fahrzeuge auf der Straßenseite geparkt werden, die an Grundstücke und Häuser mit ungeraden Nummern angrenzt. Die Regeln für das Parken auf der anderen Straßenseite werden für das Kalenderdatum nach Mitternacht festgelegt, z. B: Es ist der 3. Dezember um 22.00 Uhr, und eine Person plant nicht, sein oder ihr Fahrzeug bis zum nächsten Morgen zu bewegen; diese Person würde auf der geraden Seite der Straße parken, weil es der 4. Dezember nach Mitternacht sein wird und das Parken auf der alternativen Seite von 2 Uhr morgens bis 5 Uhr morgens gilt. Das Parken auf der alternativen Seite wird 365 Tage im Jahr durchgesetzt.
(2)(a) Wo das Parken auf der anderen Straßenseite nicht möglich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Sackgasse oder einen Block, in dem das Parken auf einer Straßenseite zu keiner Zeit erlaubt ist, ist das Parken während der angegebenen Stunden auf der einzigen verfügbaren Straßenseite erlaubt.
(2)(b) Wenn eine Straße kreisförmig ist und es keine ungeraden Adressen gibt, muss an geraden Tagen auf der Außenseite (geraden Seite) des Kreises und an ungeraden Tagen auf der Innenseite des Kreises geparkt werden.
Fragen
Für allgemeine Fragen zum Thema Parken wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier unter 262-342-1100.
Für Anfragen zu Parkscheinen klicken Sie hier.