Intendant, Verwaltungsbeamter unter dem Ancien Régime in Frankreich, der als Beauftragter des Königs in jeder der Provinzen oder généralités diente. Von etwa 1640 bis 1789 waren die Intendanzen das wichtigste Instrument zur Vereinheitlichung und Zentralisierung der Verwaltung in der französischen Monarchie.
Der Ursprung des Amtes des Intendanten bleibt unklar, und es wurde kein Dokument gefunden, in dem es ausdrücklich geschaffen wurde. Die Anfänge des Amtes gehen auf das Bedürfnis der Krone zurück, die käufliche königliche Bürokratie, deren Mitglieder ihre Ämter oft gekauft hatten, zu überwachen und zu kontrollieren. Die Krone stellte diesen Beamten für eine bestimmte Zeit Beauftragte mit genau definierten Befugnissen zur Seite, die mit einem „lettres de commission“ ausgestattet waren. Mehrere dieser Beauftragten, so genannte commissaires, bereisten die Provinzen für eine bestimmte Zeit und mit einem bestimmten Ziel, doch 1555 wies Heinrich II. jedem von ihnen ein bestimmtes Gebiet zu, das er généralité nannte. Sonderkommissare wurden weiterhin in besonders unruhige Gebiete entsandt und unterstanden einem Provinzgouverneur oder einer Armee im Feld mit den Titeln „Intendant der Justiz“ oder „Intendant der Armee“, und sie wurden schließlich Intendanten genannt.
Im frühen 17. Jahrhundert wurden die Intendantenstellen in bestimmten Provinzen dauerhaft eingerichtet, und nach 1635 wurde in praktisch jeder Provinz ein Intendant ernannt. In den 1630er Jahren hatten die commissaires oder intendants begonnen, als eine Art Parallelverwaltung in den Provinzen zu fungieren, die es der Krone ermöglichte, ihre Autorität an die Stelle der gouverneurs (Militärkommandanten der Provinzen) und anderer lokaler Beamter zu setzen. Mitte der 1640er Jahre waren die Commissaires zu Konkurrenten der lokalen Behörden geworden oder hatten diese sogar weitgehend verdrängt, insbesondere die in jeder Provinz tätigen Schatzmeister. Der daraus resultierende Unmut der lokalen Beamten war einer der Faktoren für die als Fronde (1648-53) bekannten Aufstände, die Ludwig XIV. 1648 vorübergehend dazu zwangen, die Befugnisse aller Intendanten mit Ausnahme derjenigen in bestimmten Grenzprovinzen aufzuheben. Diese Entscheidung hatte keine dauerhafte Wirkung, und die Intendanten für Justiz, Polizei und Finanzen wurden 1653 wieder eingesetzt.
Ab dem Beginn seiner persönlichen Regierung (1661) behielt Ludwig die Intendanten bei, die von nun an die regulären Vertreter der königlichen Macht waren. 1789 gab es 33 Intendanten für die 34 Généralités Frankreichs. Die Befugnisse der Intendanten erstreckten sich auf alle Bereiche der Provinzverwaltung: Sie hatten die Aufgabe, die Anordnungen der Zentralgewalt in ihren Généralités auszuführen, die lokalen Beamten zu beaufsichtigen, die Krone in den lokalen autonomen Gremien (insbesondere in den Provinzversammlungen) zu vertreten und die Zentralgewalt über die wirtschaftliche Lage und die öffentliche Meinung in ihren Généralités zu informieren. Ihre Aufgabe blieb stets die Information und nicht die Entscheidungsfindung, und um handeln zu können, mussten sie eine Anordnung des königlichen Rates einholen, die jedoch in der Regel in ihrem Sinne formuliert wurde. Als Intendanten der Justiz konnten sie lokalen Gerichten vorstehen, unzulängliche Richter suspendieren und außerordentliche Tribunale zur Unterdrückung von Räuberei und Aufruhr einrichten. Als Intendanten der Finanzen legten sie die Höhe der Steuern im Bezirk fest und besprachen mit den Versammlungen die Höhe der jährlichen Steuern, die in den Bezirksversammlungen beschlossen werden sollten; gegen Ende des 17. Als Verantwortliche für die öffentliche Ordnung koordinierten sie die Tätigkeit der prévôts des maréchaux (Polizeikräfte unter den Marschällen Frankreichs) und mischten sich manchmal in die Angelegenheiten von Privatpersonen ein, indem sie die Versendung von Briefen veranlassten. Sie kontrollierten auch die städtische Verwaltung. Ihre große Macht machte sie unpopulär, und zum Teil, um ihre Machtüberschreitung zu beseitigen, wurden 1787 in ganz Frankreich die sogenannten assemblées provinciales mit Beratungs- und Verwaltungsbefugnissen eingerichtet; die Befugnisse der intendants wurden 1789 abgeschafft.