Eine häufige Art der Grunddienstbarkeit besteht, wenn zwei benachbarte Grundstücke eine gemeinsame Einfahrt haben. In der Regel gehört jedem Eigentümer ein Teil der Einfahrt und er hat das Recht, die gesamte Einfahrt zu nutzen, um seine Autos zu seinen Garagen oder Parkplätzen auf der Rückseite seines Grundstücks zu fahren. Die andere Möglichkeit besteht darin, dass einem Eigentümer die gesamte Einfahrt gehört und der andere Nachbar das Recht hat, sie nur zum Betreten und Verlassen zu nutzen. Die Grunddienstbarkeit hindert die Parteien daran, der anderen Partei die Nutzung der Einfahrt zu untersagen. Die Grunddienstbarkeit sollte den Zweck, die rechtliche Beschreibung und die Grenzen enthalten. In der Regel werden Grunddienstbarkeiten beim zuständigen Bezirksamt des Bezirks, in dem sich das Grundstück befindet, eingetragen, für den Fall, dass Ansprüche gegen das Grundstück erhoben werden. Grunddienstbarkeiten sind wichtige Dokumente und sollten von einem Immobilienanwalt verfasst werden.
Grundstücksgutachten
Wenn Sie ein Haus mit einer gemeinsamen Einfahrt kaufen, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Sie das Recht haben, die Einfahrt zu benutzen. Sie sollten den Eigentumsbericht und die Vereinbarung über die Grunddienstbarkeit sorgfältig lesen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Eigentumsrechte und -pflichten, einschließlich der Reparatur und Wartung der Einfahrt, verstehen. Es empfiehlt sich auch, eine Vermessung des Grundstücks in Auftrag zu geben, damit Sie die Grenzen Ihres Grundstücks und die Lage der Grunddienstbarkeit oder anderer Dienstbarkeiten oder Beeinträchtigungen, wie z. B. Zäune der Nachbarn, bestimmen können. Möglicherweise möchten Sie die Dokumente auch von Ihrem Immobilienanwalt prüfen lassen.
Streitigkeiten, die sich aus einer gemeinsamen Einfahrt ergeben
Gelegentlich kann es zu Streitigkeiten mit dem anderen Nachbarn über die Nutzung der gemeinsamen Einfahrt kommen. Häufige Streitigkeiten können sein:
- Ein Nachbar oder seine Gäste parken routinemäßig in der Einfahrt und blockieren den anderen Nachbarn beim Betreten oder Verlassen
- Kinderspielzeug oder Fahrräder blockieren die Einfahrt
- Fehlende die Kosten für die Reparatur und Instandhaltung der Einfahrt zu teilen
- Nachbar stellt einen Zaun auf
Es ist immer am besten, zu versuchen, den Streit auf freundliche Weise zu lösen, da Sie beide den Zugang zur Einfahrt benötigen, und Sie nebeneinander wohnen. Wenn Sie den Streit jedoch nicht beilegen können, ist es manchmal notwendig, eine Klage einzureichen und die Angelegenheit vom Gericht klären zu lassen. Ihr Anwalt kann Ihnen helfen, mit Ihrem Nachbarn zu verhandeln und Sie vor Gericht zu vertreten.
Beraten Sie einen Anwalt
Wenn Sie ein Haus mit einer gemeinsamen Einfahrt kaufen oder Fragen zu einer bestehenden Vereinbarung über eine gemeinsame Einfahrt haben, empfiehlt es sich, einen Immobilienanwalt zu konsultieren. Der Anwalt kann Ihre Fragen beantworten. Er kann Ihnen auch bei eventuellen Streitigkeiten über die Grunddienstbarkeit helfen.