Geschlossene Orden oder Klausurkleriker sind religiöse Orden, deren Mitglieder sich streng von den Angelegenheiten der Außenwelt absondern. In der katholischen Kirche wird die Klausur durch den Codex des kanonischen Rechts, entweder den lateinischen oder den orientalischen Codex, sowie durch die Konstitutionen des jeweiligen Ordens geregelt. Sie wird je nach Art und Charisma der jeweiligen Gemeinschaft in unterschiedlicher Weise praktiziert. Diese Abtrennung kann durch physische Barrieren wie Mauern und Gitter erfolgen (d. h. ein regelrechter Kreuzgang), wobei der Zutritt für andere Personen beschränkt ist und bestimmte Bereiche ausschließlich den Mitgliedern des Klosters gestattet sind. Außenstehende dürfen diesen Bereich nur vorübergehend und unter bestimmten Bedingungen betreten (z. B. wenn sie Ordenskandidaten, Ärzte oder Handwerker sind). Der Zweck einer solchen Klausur ist es, eine Ablenkung vom Gebet und dem religiösen Leben zu verhindern und eine Atmosphäre der Stille zu bewahren.
Unter bestimmten Umständen können Ausnahmen gewährt werden, damit eingeschlossene Männer oder Frauen die Klausur vorübergehend oder dauerhaft verlassen können.
Zu den geschlossenen Männerorden gehören die Mönche, die der Regel des heiligen Benedikt folgen, nämlich die Benediktiner, die Zisterzienser und die Trappisten, aber auch die Mönche der Kartäuser, der Hieronymiten und einiger Zweige der Karmeliten, sowie die Mitglieder der klösterlichen Familie von Bethlehem. Zu den geschlossenen Frauenorden gehören die Kanonissen, die Nonnen des Benediktiner-, Zisterzienser-, Trappisten- und Kartäuserordens sowie die Nonnen des zweiten Ordens jedes Bettelordens, darunter: Klarissen, Colettinerinnen, Kapuzinerinnen, Dominikanerinnen, Karmelitinnen, Servitinnen, Augustinerinnen, Minimen, sowie die Nonnen der Konzeptionistinnen, Visitandinnen, Ursulinen und solche der klösterlichen Familie von Bethlehem.