Was ist ein Franchise Disclosure Document (FDD)?

Das Franchise Disclosure Document (FDD) ist ein rechtliches Dokument, das Personen, die sich für den Kauf eines US-Franchiseunternehmens interessieren, als Teil des Due-Diligence-Prozesses vor dem Verkauf ausgehändigt werden muss. Das Dokument enthält wichtige Informationen für potenzielle Franchisenehmer, die eine bedeutende Investition tätigen wollen.

Das FDD war zuvor als Uniform Franchise Offering Circular (UFOC) bekannt, bevor es im Juli 2007 von der Federal Trade Commission (FTC), der Verbraucherschutzbehörde des Landes, überarbeitet wurde. Die Franchisegeber hatten bis Juli 2008 Zeit, die überarbeiteten Vorschriften zu erfüllen. Das FDD wird auch als „Uniform Franchise Disclosure Document“ bezeichnet.

Key Takeaways

  • Das Franchise Disclosure Document (FDD) vermittelt ein klares Bild davon, wie die Geschäftsbeziehung zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber abgewickelt wird.
  • Franchiseunternehmen können sehr unterschiedlich sein, was die Unterstützung angeht, die sie im Gegenzug für Lizenzgebühren anbieten.
  • Die FDD ist eine wichtige Informationsquelle bei der Entscheidung, ob man Franchisenehmer werden will, und die FTC hat das Dokument zu einer gesetzlichen Vorschrift gemacht.

Das Franchise Disclosure Document (FDD) verstehen

Das FDD enthält umfassende Informationen über die Rollen der beiden am Franchise beteiligten Parteien – des Franchisegebers und des Franchisenehmers – und soll es dem potenziellen Franchisenehmer ermöglichen, eine ehrliche und fundierte Entscheidung über seine Investition in das Unternehmen zu treffen. In dem Dokument wird dargelegt, wie die Investition in der Praxis für den potenziellen Franchisenehmer abläuft, was von entscheidender Bedeutung ist, da es sich bei einem Franchise um eine andere Art von Investition/Unternehmen handelt.

Ein Franchise ist eine Lizenz, die eine Partei (der Franchisenehmer) erwirbt, um Zugang zum geschützten Wissen, den Verfahren und den Marken eines Unternehmens (des Franchisegebers) zu erhalten. Dies gibt dem Franchisenehmer die Möglichkeit, ein Produkt zu verkaufen oder eine Dienstleistung unter dem Namen des Unternehmens zu erbringen. Als Gegenleistung für den Erwerb des Franchise zahlt der Franchisenehmer dem Franchisegeber in der Regel eine anfängliche Startgebühr und jährliche Lizenzgebühren.

Der Franchisegeber kann dem Franchisenehmer bei der Suche nach einem Standort, der Ausbildung und der Beratung in Sachen Management, Marketing oder Personal behilflich sein. Die Beziehung endet auch nicht zwangsläufig nach der ersten Anlaufphase. Der Franchisegeber kann auch Unterstützung in Form von Newslettern, einer gebührenfreien Telefonnummer, einer Website oder geplanten Workshops oder Seminaren anbieten. Da Franchiseunternehmen so unterschiedlich vorgehen können, besteht die Aufgabe des FDD darin, ausdrücklich darzulegen, was dem Franchisenehmer zur Verfügung gestellt wird und was nicht, und wie die Beziehung in Zukunft funktionieren wird.

Es ist erwähnenswert, dass der Kauf eines Franchiseunternehmens zwar mit Schulungen, Unterstützung und Markenkraft einhergeht, aber wie jede andere Investition keine Erfolgsgarantie bietet. Jeder, der mit dem Gedanken spielt, ein Franchise-Unternehmen zu eröffnen, sollte die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen, bevor er dies tut. Der FDD ist eine wichtige Informationsquelle für diesen Bewertungsprozess.

Anforderungen an ein Franchise Disclosure Document (FDD)

Das FDD ist in 23 Abschnitte unterteilt, die der potenzielle Franchisenehmer vor der Unterzeichnung alle durchlesen muss.

Nach Angaben der FTC sind Franchisegeber verpflichtet, dem Franchisenehmer das FDD mindestens 14 Tage vor der Unterzeichnung bzw. vor der ersten Geldüberweisung zur Verfügung zu stellen. Der Franchisenehmer hat ein Recht auf eine Kopie der FDD, nachdem der Franchisegeber den Antrag erhalten und sich bereit erklärt hat, ihn zu prüfen.

Abschnitte des Franchise Disclosure Document (FDD)

Das FDD enthält Informationen, die für potenzielle Franchisenehmer, die eine bedeutende Investition tätigen wollen, von wesentlicher Bedeutung sind. Jedes Dokument muss die folgenden Abschnitte in der unten angegebenen Reihenfolge enthalten:

  1. Der Franchisegeber und etwaige Muttergesellschaften, Vorgängerunternehmen und verbundene Unternehmen: In diesem Abschnitt wird angegeben, wie lange der Franchisegeber bereits tätig ist.
  2. Geschäftserfahrung: Umreißt die Erfahrung des Führungsteams, das das Franchisesystem leitet.
  3. Rechtsstreitigkeiten: Enthält anhängige Klagen, wesentliche Klagen und frühere Klagen gegen das Franchise-Unternehmen.
  4. Konkurs: Konkurse, an denen das Franchiseunternehmen, seine Vorgänger und seine verbundenen Unternehmen beteiligt sind, müssen offengelegt werden.
  5. Erstgebühren: Ein Franchisegeber muss alle von Franchisenehmern erhobenen Gebühren offenlegen.
  6. Sonstige Gebühren: Versteckte oder nicht offengelegte Gebühren können später zu Streitigkeiten führen, weshalb ein Franchisegeber darauf achten muss, alle Gebühren offenzulegen und vollkommen transparent zu sein.
  7. Geschätzte Anfangsinvestition: Der Franchisenehmer muss wissen, wie hoch und niedrig die Anfangsinvestition sein muss, einschließlich einer Schätzung des Betriebskapitals.
  8. Beschränkungen bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen: Deckt alle erforderlichen Käufe von Waren und Dienstleistungen ab, zusätzlich zur Offenlegung aller Eigentumsverhältnisse oder finanziellen Beziehungen zwischen dem Franchise-Unternehmen und den erforderlichen Lieferanten.
  9. Verpflichtungen des Franchisenehmers: Legt die Verpflichtungen des Franchisenehmers in einer Referenztabelle dar.
  10. Finanzierung: Umreißt die Bedingungen etwaiger Finanzierungsvereinbarungen.
  11. Unterstützung durch den Franchisegeber, Werbung, Computersysteme und Schulung: Erläutert die Unterstützung vor der Eröffnung und die laufende Unterstützung, die der Franchisenehmer vom Franchisegeber erwarten kann.
  12. Territorium: Es besteht zwar keine Verpflichtung, dem Franchisenehmer ein bestimmtes Gebiet zu überlassen, aber hier ist Platz für die Angabe etwaiger geografischer Einschränkungen, die der Franchisegeber dem Franchisenehmer auferlegt.
  13. Warenzeichen: Hier werden die für das Franchiseunternehmen eingetragenen Marken angegeben.
  14. Patente, Urheberrechte und geschützte Informationen: In diesem Abschnitt werden Patente, Urheberrechte und andere geschützte Informationen offengelegt, die nicht unter den Abschnitt Marken fallen.
  15. Verpflichtung zur Beteiligung am tatsächlichen Betrieb des Franchise-Unternehmens: Hier wird klargestellt, ob das Franchisegeschäft als fremdbestimmte Investition gehalten werden kann oder ob eine direkte Beteiligung erwartet wird.
  16. Beschränkungen für das, was der Franchisenehmer verkaufen darf: Erfasst, ob nur vom Franchisegeber genehmigte Waren und Dienstleistungen verkauft werden dürfen.
  17. Erneuerung, Beendigung, Übertragung und Streitbeilegung: Umreißt die beschriebenen Prozesse.
  18. Personen des öffentlichen Lebens: Deckt jede Person ab, deren Name oder physische Erscheinung mit dem Franchise in Verbindung gebracht wird. Zum Beispiel ein bestimmter Prominenter, der in Franchise-Werbespots auftritt.
  19. Darstellungen der finanziellen Leistungsfähigkeit: Ein optionales Feld für den Franchisegeber, um die potenzielle Leistung eines Franchises auf der Grundlage vernünftiger Annahmen zu schätzen.
  20. Angaben zu Verkaufsstellen und Franchisenehmern: Hier werden die Franchise-Statistiken über die Anzahl der firmeneigenen und der in den letzten drei Jahren betriebenen Franchise-Verkaufsstellen offengelegt.
  21. Jahresabschlüsse: Ein Franchisegeber muss dem Franchisenehmer als Teil des FDD drei Jahresabschlüsse vorlegen. Dazu gehören Bilanzen, Betriebsabrechnungen, Eigenkapitalspiegel und Cashflows.
  22. Verträge: Hier stellt der Franchisegeber die Franchisevereinbarung vor. Er kann auch Finanzierungsvereinbarungen, Produktliefervereinbarungen, persönliche Garantien, Softwarelizenzvereinbarungen und andere Verträge enthalten, die für die Situation des Franchiseunternehmens spezifisch sind.
  23. Belege: Dies ist der letzte Abschnitt der FDD. Hier überprüft der Franchisegeber die zwischen den beiden Parteien getroffenen Offenlegungen und Geschäftsentscheidungen und stellt dem Franchisenehmer zusätzliche Informationen zur Verfügung.

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