In den Vereinigten Staaten hat die Federal Aviation Administration (FAA) folgende Regeln für Flugplatzbaken festgelegt:

Blinkfrequenz

  1. 24 bis 30 pro Minute für Baken, die Flughäfen, Landmarken, und Punkte auf Bundesluftstraßen
  2. 30 bis 45 pro Minute für Baken, die Hubschrauberlandeplätze kennzeichnen

Farbkombinationen

  1. Weiß und Grün – beleuchtetes Land Flughafen
  2. Grün allein* – Beleuchteter Land-Flughafen
  3. Weiß und Gelb – Beleuchteter Wasser-Flughafen
  4. Gelb allein* – Beleuchteter Wasser-Flughafen
  5. Grün, Gelb und Weiß – Beleuchteter Hubschrauberlandeplatz
  6. Weiß, Weiß, Grün** – Militärflughafen
  7. Weiß, Grün, Gelb – Krankenhaus- und/oder Rettungsdienst-Hubschrauberlandeplatz

*Grün allein oder Gelb allein wird nur in Verbindung mit einer weiß-grünen bzw. weiß-gelben Bakenanzeige verwendet. **Militärische Flughafenbaken blinken abwechselnd weiß und grün, unterscheiden sich aber von zivilen Baken durch zwei schnelle weiße Blitze zwischen den grünen Blitzen.

In Gebieten der Klassen B, C, D und E zeigt der Betrieb des Flughafenfeuers zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang oft an, dass die Bodensicht weniger als 3 Meilen und/oder die Flughöhe weniger als 1.000 Fuß beträgt. Dies gilt vor allem an Orten, an denen das Flugsicherungspersonal die Bake bedienen kann; es gibt jedoch keine Vorschrift, die den Betrieb am Tage vorschreibt.

An einigen Orten mit Kontrolltürmen schaltet das Flugsicherungspersonal die Bake mit den Bedienelementen im Turm ein oder aus. An vielen Flughäfen wird das Flughafenfeuer durch eine Lichtschranke oder Zeituhren eingeschaltet, die nicht vom Flugsicherungspersonal kontrolliert werden können.

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