DOPPELTE STAATSANGEHÖRIGKEIT

Nach der indischen Verfassung ist es nicht zulässig, gleichzeitig die indische Staatsbürgerschaft und die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes zu besitzen. Auf der Grundlage der Empfehlung des hochrangigen Ausschusses für die indische Diaspora hat die indische Regierung beschlossen, die überseeische indische Staatsbürgerschaft (Overseas Citizenship of India, OCI) zu gewähren, die allgemein als „doppelte Staatsbürgerschaft“ bekannt ist. Personen indischer Herkunft (PIOs) bestimmter Kategorien, die aus Indien ausgewandert sind und die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes als Pakistan und Bangladesch erworben haben, haben Anspruch auf die Gewährung der OCI, sofern ihre Heimatländer die doppelte Staatsbürgerschaft in der einen oder anderen Form nach ihren lokalen Gesetzen zulassen.
Personen, die als OCI registriert sind, haben kein Wahlrecht, dürfen nicht in die Lok Sabha/Rajya Sabha/Legislativversammlung/Rat gewählt werden und keine verfassungsmäßigen Ämter wie das des Präsidenten, des Vizepräsidenten, des Richters am Obersten Gerichtshof/High Court usw. bekleiden. Registrierte OCIs haben Anspruch auf die folgenden Leistungen:
(i) Mehrfache Einreise, lebenslanges Mehrzweck-Visum für den Besuch Indiens;
(ii) Befreiung von der Meldepflicht bei den Polizeibehörden für jede Aufenthaltsdauer in Indien; und
(iii) Gleichstellung mit NRIs in den Bereichen Finanzen, Wirtschaft und Bildung, außer beim Erwerb von landwirtschaftlichen oder Plantagengrundstücken.
Weitere Vergünstigungen für OCIs werden vom Ministry of Overseas Indian Affairs (MOIA) gemäß Abschnitt 7B (1) des Citizenship Act, 1955, bekannt gegeben.
Eine Person, die als OCI registriert ist, ist berechtigt, einen Antrag auf Verleihung der indischen Staatsbürgerschaft gemäß Abschnitt 5(1) (g) des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1955 zu stellen, wenn sie fünf Jahre lang als OCI registriert ist und in den fünf Jahren vor der Antragstellung ein Jahr lang in Indien gewohnt hat.
Für weitere Informationen/Fragen zu dieser Regelung besuchen Sie bitte: www.mha.nic.in oder die Website der örtlichen indischen Vertretung/Post oder wenden Sie sich an die indische Vertretung/Post oder die OCI Cell, Citizenship Section, Foreigners Division, Ministry of Home Affairs, Jaisalmer House, 26, ManSingh Road, New Delhi-110011.
Konsularischer Beistand für Doppelstaatsangehörige
Unabhängig davon, ob ein australischer Staatsangehöriger auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, ist Australien bestrebt, allen seinen Bürgern den vollen Umfang seines konsularischen Beistands im Ausland zu gewähren. Nach internationalem Recht sind die Länder jedoch nicht verpflichtet, die doppelte Staatsangehörigkeit anzuerkennen. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass ein Land australischen Staatsbürgern, die es nach seinen Gesetzen als seine eigenen Staatsangehörigen betrachtet und behandelt, keine konsularische Unterstützung gewährt. In anderen Fällen kann es vorkommen, dass eine Person nicht als Australier angesehen wird, wenn sie nicht mit einem australischen Pass reist, und auch in diesem Fall ist australische konsularische Hilfe nicht immer zulässig. Reisende werden darauf hingewiesen, dass der konsularische Beistand die örtlichen Gesetze nicht außer Kraft setzen kann, selbst wenn die örtlichen Gesetze streng oder sogar ungerecht erscheinen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.