Um eine gemeinnützige Körperschaft zu gründen, müssen Sie die Gründungsurkunde (manchmal auch als „Gründungsurkunde“ oder „Gründungsurkunde“ oder „Satzung“ bezeichnet) beim Staat einreichen und eine Anmeldegebühr entrichten. Die Einreichungsgebühr liegt je nach Bundesstaat zwischen 30 und 125 Dollar. Siehe Staatliches Recht: Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft für Einzelheiten zu den staatlichen Anmeldegebühren.

Die Satzung funktioniert wie eine Verfassung für die gemeinnützige Körperschaft. Normalerweise ist das Dokument kurz und einfach, und Sie können es selbst vorbereiten, indem Sie das von Ihrem Bundesstaat bereitgestellte Formular ausfüllen. Eine Reihe von Punkten in der Satzung sind jedoch wichtig, um den Status der Steuerbefreiung von der Bundesregierung zu erhalten, wie z. B. die Zweckbestimmung und Erklärungen, die besagen, dass sich die Organisation nicht an verbotenen politischen und gesetzgeberischen Aktivitäten beteiligen wird und dass ihr gesamtes Vermögen dem steuerbefreiten Zweck gemäß 501(c)(3) gewidmet sein wird. Diese Punkte werden im Folgenden erörtert. Auf der Website des IRS finden Sie eine Liste der erforderlichen Bestimmungen für die Satzung und Muster für die Satzung, die Ihnen dabei helfen, eine Satzung zu verfassen, die die bundesstaatlichen Anforderungen für die Steuerbefreiung erfüllt. Die Anforderungen der einzelnen Bundesstaaten an gemeinnützige Satzungen sind jedoch unterschiedlich, so dass Sie das IRS-Muster möglicherweise an die spezifischen Anforderungen Ihres Bundesstaats anpassen müssen. Im Folgenden finden Sie eine Liste von Informationen, die von den Bundesstaaten und der IRS verlangt werden:

  • Name der gemeinnützigen Organisation:

Wie in „Gründung einer gemeinnützigen Körperschaft“ erläutert, müssen Sie den Namen der gemeinnützigen Körperschaft angeben, der in der Regel „Corporation“ oder „Incorporated“ oder eine Abkürzung eines dieser Wörter, wie „Inc.“ oder „Corp.“, enthalten muss. In den meisten Bundesstaaten ist es nicht zulässig, dass zwei Unternehmen denselben Namen tragen, und es ist auch nicht zulässig, dass Ihre Körperschaft einen Namen annimmt, der dem Namen eines anderen Unternehmens täuschend ähnlich ist. Informationen über die Anforderungen an die Namensgebung auf Bundesstaatsebene finden Sie unter Bundesgesetz: Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft.

  • Name und Adresse des eingetragenen Vertreters:

Die meisten Staaten verlangen den Namen und die Adresse (kein Postfach) des eingetragenen Vertreters der gemeinnützigen Gesellschaft im Staat der Gründung. Der Zweck des eingetragenen Vertreters besteht darin, eine rechtsgültige Adresse für die Zustellung von Gerichtsverfahren im Falle eines Rechtsstreits bereitzustellen. Der eingetragene Vertreter ist auch der Ort, an den die Landesregierung offizielle Dokumente wie Steuerbescheide und Jahresberichte schickt. Wenn Ihre gemeinnützige Körperschaft in demselben Staat gegründet wird, in dem Sie geschäftlich tätig sind, kann in der Regel ein Amtsträger der gemeinnützigen Körperschaft als eingetragener Vertreter fungieren. Wenn Ihre gemeinnützige Körperschaft in einem anderen Staat als dem, in dem sie geschäftlich tätig ist, gegründet wird, müssen Sie einen eingetragenen Vertreter in dem Staat der Gründung beauftragen. Im Internet finden Sie Anbieter von Dienstleistungen für eingetragene Vertreter. Schauen Sie sich um und vergleichen Sie die Preise, denn es gibt viele Unternehmen, die als eingetragene Vertreter tätig sind.

  • Rechtliche Adresse der gemeinnützigen Gesellschaft:

Einige Staaten verlangen, dass Sie die Adresse des Hauptsitzes der gemeinnützigen Gesellschaft angeben (unabhängig davon, ob sich diese Adresse innerhalb oder außerhalb des Staates der Gründung befindet). Diese Adresse unterscheidet sich von der oben erwähnten Adresse des eingetragenen Vertreters, obwohl diese Adresse in einigen Fällen dieselbe sein kann (z. B. wenn ein Unternehmensvertreter als eingetragener Vertreter fungiert).

  • Dauer der Nonprofit Corporation:

Einige Staaten fragen, wie lange Ihre gemeinnützige Gesellschaft bestehen wird. Sie sollten mit „unbefristet“ antworten, es sei denn, Sie wissen, dass die Nonprofit Corporation ein endgültiges Enddatum hat.

  • Name des/der Gründungsstifter(s):

Ein Gründer ist die Person, die die Gründungsunterlagen vorbereitet und beim Staat einreicht. Die meisten Staaten verlangen, dass der Name und die Unterschrift des Gründers oder der Gründer in die Gründungsurkunde aufgenommen werden. Einige Staaten verlangen auch, dass Sie die Adresse des Gründers angeben.

  • Name und Adresse des/der Direktors/en:

Einige Staaten verlangen, dass Sie die Namen und Adressen der ersten Direktoren der gemeinnützigen Gesellschaft in der Satzung aufführen. In anderen Staaten sind Sie nicht verpflichtet, sie anzugeben (obwohl Sie dies tun können, wenn Sie wollen). Siehe State Law: Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft für Einzelheiten über die Anzahl der Vorstände, die in den fünfzehn größten US-Bundesstaaten und dem District of Columbia vorgeschrieben sind. Wenn die ersten Direktoren nicht in der Satzung benannt sind, haben der oder die Gründer die Befugnis, die Geschäfte der Gesellschaft zu führen, bis die Direktoren gewählt sind. In dieser Eigenschaft können sie alles tun, was notwendig ist, um die Organisation der gemeinnützigen Gesellschaft abzuschließen, einschließlich der Einberufung einer Gründungsversammlung zur Verabschiedung der Satzung und der Wahl der Direktoren.

  • Zweckerklärung:

Hier müssen Sie den/die Zweck(e) angeben, für den/die die gemeinnützige Körperschaft gegründet wird. Obwohl es sich bei der Satzung um ein Gründungsdokument handelt, verlangt der IRS die Aufnahme einer spezifischen Formulierung in die Zweckerklärung, damit die gemeinnützige Gesellschaft die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach 501(c)(3) erfüllt. Der IRS bietet die folgende Formulierung an:

Die besagte Körperschaft ist ausschließlich für karitative, religiöse, erzieherische und wissenschaftliche Zwecke organisiert, einschließlich, für solche Zwecke, der Vornahme von Ausschüttungen an Organisationen, die sich als steuerbefreite Organisationen gemäß Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code oder dem entsprechenden Abschnitt eines zukünftigen Bundessteuergesetzes qualifizieren.

Einige Bundesstaaten verlangen auch eine Erklärung des rechtmäßigen Zwecks und eine Erklärung des spezifischen Zwecks.

Ein Beispiel für eine „Erklärung des rechtmäßigen Zwecks“:

Der Zweck der Körperschaft besteht darin, jede rechtmäßige Handlung oder Tätigkeit auszuüben, für die Körperschaften nach den Gesetzen des Staates organisiert werden können.

Ein Beispiel für eine „Erklärung zum spezifischen Zweck“:

Der spezifische Zweck, für den diese Körperschaft organisiert ist, besteht darin, einen Blog zu veröffentlichen, der die Öffentlichkeit über die Praktiken der Hochseefischerei vor Hawaii informiert.

  • Weitere Punkte, die Ihren gemeinnützigen Status unterstreichen:

Die folgenden Punkte sind wichtig, um Ihren gemeinnützigen Status zu verdeutlichen und eine Steuerbefreiung von der IRS zu erhalten. Sie sollten gesonderte Erklärungen beifügen, aus denen hervorgeht, dass die Organisation:

keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt:

kein Teil der Nettoeinkünfte der Körperschaft kommt ihren Mitgliedern, Treuhändern, leitenden Angestellten oder anderen Privatpersonen zugute oder kann an diese ausgeschüttet werden, außer dass die Körperschaft befugt und bevollmächtigt ist, eine angemessene Entschädigung für erbrachte Dienstleistungen zu zahlen und Zahlungen und Ausschüttungen zur Förderung der in der vorliegenden Zweckerklärung dargelegten Zwecke vorzunehmen. Das Eigentum dieser Körperschaft ist unwiderruflich gewidmet, und kein Teil des Nettoeinkommens oder Vermögens dieser Körperschaft soll jemals zugunsten eines Direktors, leitenden Angestellten oder Mitglieds der Körperschaft oder zugunsten einer Privatperson verwendet werden.

wird sich nicht an verbotenen politischen und gesetzgeberischen Aktivitäten gemäß 501(c)(3) beteiligen:

Kein wesentlicher Teil der Aktivitäten der Körperschaft darf in der Durchführung von Propaganda oder anderweitigen Versuchen der Beeinflussung der Gesetzgebung bestehen, und die Körperschaft darf sich nicht an einer politischen Kampagne im Namen oder gegen einen Kandidaten für ein öffentliches Amt beteiligen oder sich daran beteiligen (einschließlich der Veröffentlichung oder Verteilung von Erklärungen). Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Artikel darf sich diese Körperschaft nur in unwesentlichem Umfang an Aktivitäten beteiligen oder Befugnisse ausüben, die nicht den Zielen dieser Körperschaft dienen.

wenn sie aufgelöst wird, ihr Vermögen im Sinne von 501(c)(3) verteilen wird:

Bei der Auflösung der Körperschaft wird das Vermögen für einen oder mehrere steuerbefreite Zwecke im Sinne von Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code oder des entsprechenden Abschnitts eines künftigen Bundessteuergesetzes verteilt, oder es wird an die Bundesregierung oder an eine staatliche oder lokale Regierung für einen öffentlichen Zweck verteilt.

Die erforderlichen Formulare und Musterstatuten finden Sie auf der Seite Ihres Bundesstaates.

Wenn Sie die Statuten ändern müssen, können Sie dies tun, indem Sie die Änderungsstatuten bei demselben Beamten einreichen, bei dem Sie die ursprünglichen Statuten eingereicht haben (in der Regel der Secretary of State).

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