Drei Arten von Steuern können möglicherweise ins Spiel kommen, wenn US-Bürger oder in den USA ansässige Ausländer Geschenke erhalten: eine Erbschaftssteuer, die Schenkungssteuer oder möglicherweise Einkommenssteuern.

Die Schenkungssteuer auf Bundesebene kann anfallen, wenn US-Bürger oder in den USA ansässige Ausländer bestimmte Geschenke von anderen US-Bürgern oder in den USA ansässigen Ausländern erhalten, aber sie ist vom Schenker zu zahlen, nicht vom Empfänger der Geschenke. Die Bundesregierung erhebt von ihren Bürgern keine Erbschaftssteuer, besteuert aber mehrere Einkommensarten.

Für Schenkungen oder Erbschaften von ausländischen Nachlässen, Kapital- oder Personengesellschaften gelten jedoch einige besondere Regeln.

Welche Geschenke sind steuerpflichtig?

Für Schenkungen von Ausländern fällt keine Schenkungssteuer an, wenn diese Schenkungen nicht in den USA belegen sind. Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Schenkung nicht um „U.S. situs“-Eigentum.

Andernfalls müssen Sie das IRS-Formular 3520 einreichen, die jährliche Erklärung zur Meldung von Transaktionen mit ausländischen Treuhandgesellschaften und der Entgegennahme bestimmter ausländischer Geschenke.

Materielles persönliches Eigentum, einschließlich Immobilien, ist normalerweise U.S.-Eigentum, wohingegen viele immaterielle Vermögenswerte, wie z.B. Aktien ausländischer Unternehmen, dies nicht sind.

Es fällt auch keine Erbschaftssteuer an, vorausgesetzt, der Erblasser war kein US-Bürger oder ein Ausländer mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten und das übertragene Vermögen befindet sich außerhalb der Vereinigten Staaten.

Geschenke, die in die USA gebracht werden unterliegen nicht der Einkommenssteuer, können aber der Schenkungssteuer unterliegen.

Schenkungssteuerabkommen

Die USA haben mit mehreren Ländern Schenkungssteuerabkommen geschlossen, so dass Geschenke und Erbschaften aus diesen Ländern höchstwahrscheinlich nicht meldepflichtig oder steuerpflichtig sind. Sie müssen jedoch die Befreiung von der Schenkungssteuer in einer Schenkungssteuererklärung geltend machen.

Einkommenssteuern

Es kann vorkommen, dass Sie für ausländische Vermögenswerte Einkommenssteuern zahlen müssen, auch wenn diese nicht aus Vermögenswerten stammen, die in den USA belegen sind, da das Finanzamt weltweites Einkommen besteuert.

Die Bundesregierung macht sich keine Gedanken über die nationale Herkunft der Mittel, wenn Sie das Geld erhalten haben und es ausgeben können. Dies gilt jedoch nur für Vermögenswerte, die monetäre Einkünfte erzeugen, nicht für den Wert des Vermögenswerts selbst.

Der erste Schritt bei der Feststellung, ob Sie Ihre ausländische Schenkung oder Ihr Vermächtnis dem IRS melden müssen, besteht daher darin, festzustellen, ob das erhaltene Bargeld oder Vermögen ein Einkommen ist oder ob es als Schenkung bezeichnet werden kann.

Einkommen würde in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung als Einkommen angegeben. Einkommen in ausländischer Währung sollte zum geltenden Wechselkurs in US-Dollar umgerechnet werden.

Beträge, die für qualifizierte Studiengebühren oder Arztrechnungen im Namen einer US-Person gezahlt werden, gelten weder als Geschenke noch als Einkommen.

Der Wert des ausländischen Geschenks oder Vermächtnisses

Zwei Kriterien bestimmen, ob Sie das Formular 3520 einreichen müssen:

  • Der Wert des Geschenks oder Vermächtnisses, das Sie von einem nicht in den USA ansässigen Ausländer oder einem ausländischen Nachlass erhalten haben – dazu gehören auch Geschenke oder Vermächtnisse, die Sie von ausländischen Personen erhalten haben, die mit der nicht in den USA ansässigen ausländischen Person oder dem ausländischen Nachlass verwandt sind – muss ab 2019 100.000 US-Dollar übersteigen.
  • Der Wert der von ausländischen Kapitalgesellschaften oder ausländischen Personengesellschaften erhaltenen Geschenke muss ab 2019 16.388 $ übersteigen. Dieser Wert wird jährlich an die Inflation angepasst.

Wann ist das IRS-Formular 3520 fällig

Das IRS-Formular 3520 sollte in der Regel bis zum 15. Tag des vierten Monats nach Ablauf des Steuerjahres des Empfängers eingereicht werden. Für die meisten Steuerzahler ist das der 15. April – derselbe Zeitpunkt, zu dem die Steuererklärung 1040 fällig ist.

Der IRS hat die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020 vom 15. April auf den 17. Mai 2021 verlängert.

Wenn Sie eine Verlängerung der Frist für die Abgabe Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung beantragen, wäre das Formular 3520 bis zum 15. des zehnten Monats, also bis zum 15. Oktober, fällig.

Strafen bei nicht rechtzeitiger Einreichung

Sie können mit einer Strafe in Höhe von 5 %, aber nicht mehr als 25 % des Betrags der ausländischen Schenkung oder des Vermächtnisses belegt werden, wenn Sie das Formular 3520 einreichen müssen, dies aber nicht tun.

Eine Strafe kann auch verhängt werden, wenn Sie das Formular zwar einreichen, es aber unvollständig oder ungenau ist.

Der IRS macht Ausnahmen, wenn Sie einen triftigen Grund haben.

Weitere Informationen zum IRS-Formular 3520

Das Formular 3520 ist eine Informationserklärung, ähnlich einem W-2- oder 1099-Formular, und keine eigentliche Steuererklärung, da ausländische Geschenke selbst nicht der Einkommensteuer unterliegen, es sei denn, sie führen zu Einkommen.

Sie würden es daher getrennt von Ihrer Steuererklärung auf Formular 1040 einreichen.

Bei der Einreichung können Sie sich auf die Schenkungen von ausländischen Personen und die Anweisungen für das IRS-Formular 3520 beziehen, die beide auf der Website des IRS zu finden sind.

Einige Unterscheidungen

Die Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetze des Landes, in dem die ausländische Person oder Einrichtung, die die Schenkung oder das Vermächtnis macht, ansässig ist, sind für einen US-Bürger nicht von Bedeutung. Die ausländische Person oder Einrichtung muss sich mit Steuerexperten in ihrem eigenen Land beraten, um die Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetze in ihrem Land zu regeln.

Ein US-Bürger kann unbegrenzt Geschenke und Erbschaften von einem Ehepartner erhalten, der kein US-Bürger ist. Solche Geschenke sind steuerfrei.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine solche Beratung. Die Gesetze auf Bundes- und Landesebene ändern sich häufig, und die Informationen in diesem Artikel entsprechen möglicherweise nicht den Gesetzen Ihres Landes oder den jüngsten Gesetzesänderungen. Für eine aktuelle Steuer- oder Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt.

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