Hier ist das Szenario: Sie haben einen Anwalt und es wurde in Ihrem Namen eine Klage wegen eines Autounfalls eingereicht, in den Sie letztes Jahr verwickelt waren. Ihr Anwalt hat sich gerade mit Ihnen in Verbindung gesetzt und gesagt, dass das Gericht eine Mediation in Ihrem Fall angeordnet hat und dass in einigen Wochen eine Mediation stattfinden wird.
Was bedeutet das genau?
Als Teil unserer fortlaufenden Serie zur juristischen Weiterbildung dachten wir, dass wir Ihnen einige fachkundige Einblicke von den Personenschadenanwälten unseres Teams bei Murphy & Prachthauser anbieten würden.
Die meisten Menschen haben noch nie von Mediation gehört und wissen nicht genau, was sie erwartet.
Dieser Artikel soll Sie mit dem Verfahren vertraut machen und Sie auf eine bevorstehende Mediation vorbereiten.
Was ist Mediation?
Mediation ist ein alternatives Streitbeilegungsverfahren, bei dem ein neutraler Dritter, der Mediator, eine Diskussion zwischen den Parteien eines Rechtsstreits erleichtert, um die freiwillige Beilegung von Streitigkeiten vor dem Prozess zu fördern. See Wis. Stat. § 904.085 (1).
Die Mediation unterscheidet sich von einem Gerichtsverfahren insofern, als es sich bei der Mediation um ein informelles Verfahren und bei einem Gerichtsverfahren um ein formelles Verfahren handelt. Bei der Mediation von Personenschäden ist es üblich, dass der Kläger und seine Anwälte in einem Raum sitzen und der Verteidiger und der Versicherungssachverständige in einem anderen Raum. Der Mediator wechselt dann zwischen den Räumen in der Hoffnung, beide Parteien auf eine gemeinsame Basis zu bringen, um den Rechtsstreit vor dem Prozess beizulegen.
Im Gegensatz zu einem Prozess gibt es bei einer Mediation nur sehr wenige Regeln. Bei einer Mediation stellt jede Partei dem Mediator Unterlagen zum Fall zur Verfügung. Sobald die Gespräche mit dem Mediator beginnen, ist der Mediator verpflichtet, die Informationen vertraulich zu behandeln, es sei denn, die Parteien stimmen ihrer Offenlegung zu. Darüber hinaus sind Vergleichsangebote und Gespräche über einen Vergleich vor Gericht nicht zulässig, was die Zusammenarbeit bei der Mediation fördert. Wis. Stat. § 904.085 (3)(a).
Ein weiterer Unterschied zwischen einem Gerichtsverfahren und einer Mediation besteht darin, dass der Mediator bei einer Mediation die Diskussion leitet, aber nicht befugt ist, Entscheidungen über den Fall zu treffen. Der Mediator kann keine der Parteien zu einem Vergleich zwingen. Bei einer Gerichtsverhandlung hat der Richter die Macht und den Einfluss auf den Ausgang des Falles.
Ein weiterer Unterschied zwischen Mediation und Gerichtsverhandlung besteht darin, dass die Parteien bei einer Mediation die Kontrolle über das Ergebnis haben. In einer Mediation treffen die Parteien die Entscheidung, ob sie den Streitfall vor der Verhandlung beilegen wollen. Bei einer Gerichtsverhandlung hingegen entscheiden zwölf Geschworene über den Ausgang des Falles, und die Parteien haben keine Kontrolle über das Ergebnis. Bei der Mediation wissen die Parteien auch genau, wie viel Geld dem Kläger zugesprochen wird und wie viel Geld er zurückzahlen muss. Bei einer Gerichtsverhandlung werden die Geschworenen nicht über die Auswirkungen ihres Urteils informiert und es wird ihnen auch nicht mitgeteilt, dass der Kläger möglicherweise nicht den gesamten von ihnen zugesprochenen Schadensersatzbetrag erhält.
Mediation ist nicht immer erfolgreich, aber in den letzten zehn Jahren ist es immer häufiger der Fall, dass Rechtsstreitigkeiten im Rahmen einer Mediation beigelegt werden, anstatt vor Gericht zu landen. Die Mediation bietet beiden Parteien lediglich eine zusätzliche Gelegenheit, den Fall vor der Verhandlung zu lösen.
Wann wird die Mediation in einem Rechtsstreit eingesetzt?
Wenn eine Klage eingereicht wird, wird die Mediation oft vom Gericht bei der Terminkonferenz angeordnet. Oft ordnet das Gericht an, dass die Mediation nach Abschluss der Beweisaufnahme und vor der vorprozessualen Konferenz durchgeführt wird.
Mediation ist in der Regel nur dann erfolgreich, wenn beide Seiten über alle möglichen Informationen zum Gegenstand des Rechtsstreits verfügen. Eine frühzeitige Mediation kann sich daher als nicht sinnvoll erweisen. Oft ist die Mediation der letzte Schritt, bevor ein Fall zu einer vorgerichtlichen Konferenz und dann zu einem Prozess führt.
Wer ist an der Mediation beteiligt?
Die Hauptbeteiligten an einer Mediation sind der Kläger, der Anwalt des Klägers, der Anwalt der Verteidigung, ein Versicherungssachverständiger der beklagten Versicherungsgesellschaft und der Mediator. Wie bereits erwähnt, wird der Mediator von beiden Parteien ausgewählt, um eine Diskussion zu leiten, in der Hoffnung, eine Lösung zu finden.
- Der Kläger und seine Anwälte befinden sich in einem Raum und haben die endgültige Befugnis zu entscheiden, ob ein Fall in der Mediation beigelegt wird.
- Im anderen Raum spricht der Mediator in der Regel mit dem Verteidiger und einem Versicherungssachverständigen der beklagten Versicherungsgesellschaft.
- Außerdem können einige Parteien telefonisch erreichbar sein, falls ein Fall gelöst wird. Wenn zum Beispiel eine Krankenkasse einen Teil der Rechnungen für die Verletzungen des Klägers bezahlt hat, kann sie ein Recht darauf haben, von der beklagten Versicherung aus dem Erlös des Vergleichs bezahlt zu werden. In der Regel werden die Vertreter der Krankenkassen von der Mediation in Kenntnis gesetzt und werden nur beteiligt, wenn der Fall beigelegt wird.
Diese sind in der Regel die einzigen Parteien, die an einer Mediation beteiligt sind.
Was ist das Ziel der Mediation?
Das Ziel der Mediation ist es, die Parteien zusammenzubringen, um den Streit zu beenden, indem sie sich darauf einigen, den Fall freiwillig vor dem Prozess beizulegen.
Warum ist Murphy & Prachthauser unter diesen Umständen so gut?
Die Anwälte von Murphy & Prachthauser zeichnen sich bei der Mediation aus, weil sie jeden Fall so vorbereiten, als würde er vor Gericht verhandelt werden. Dies führt zu einem enormen Vorteil bei der Mediation, weil die Anwälte vorbereitet sind, die Klienten den relativen Wert ihres Falles verstehen, und wenn das Angebot der beklagten Versicherungsgesellschaft nicht angemessen ist, werden die Anwälte von Murphy & Prachthauser nicht vor einem Prozess zurückschrecken.
Viele Anwälte von bekannten Körperverletzungsfirmen bereiten einen Fall auf einen Vergleich vor und werden jeden Fall ohne Prozess regeln. Der Mediator und der gegnerische Anwalt wissen, dass diese Firmen alles tun werden, um einen Vergleich zu schließen, und niedrige Beträge anbieten, weil sie wissen, dass sie sich unabhängig von der Höhe des Betrages einigen werden.
Im Gegensatz dazu wissen sowohl der Mediator als auch der Verteidiger, dass die Anwälte von Murphy & Prachthauser nicht davor zurückschrecken, den Fall vor Gericht zu verhandeln, und dass der Beklagte einen angemessenen Betrag anbieten muss, um den Fall vor dem Prozess zu lösen. Vorbereitung und harte Arbeit im Vorfeld der Mediation helfen unserem Expertenteam, die besten Ergebnisse für unsere Mandanten bei der Mediation zu erzielen.
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Bei Murphy & Prachthauser praktizieren wir Recht so, wie es praktiziert werden sollte – motiviert und ausgerüstet, um unser Bestes für Sie zu tun. Wir sind stolz darauf, gute Anwälte zu sein, die Menschen helfen.
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