General Information on Sales Tax

Praktisch jede Art von Unternehmen muss eine bundesstaatliche Umsatzsteuernummer erhalten. Wenn Ihr Unternehmen Produkte über das Internet (z.B. eBay) oder über ein Ladengeschäft verkauft und der Artikel innerhalb desselben Bundesstaates versandt wird, muss die Umsatzsteuer vom Käufer eingezogen und die Umsatzsteuer auf die eingezogene Steuer an den Bundesstaat abgeführt werden.

Abhängig von der Art des Unternehmens und der Höhe der Einnahmen muss die eingezogene Umsatzsteuer entweder monatlich oder vierteljährlich gezahlt werden.

Artikel, die innerhalb des Bundesstaates versandt werden, sind steuerpflichtig. Artikel, die außerhalb des Staates versandt werden, unterliegen in der Regel nicht der staatlichen Umsatzsteuer, wenn der Jahresumsatz weniger als vier Millionen Dollar beträgt.

Käufe zum Wiederverkauf

Sie können Artikel kaufen, ohne staatliche Umsatzsteuer zu zahlen. Wenn Sie einen Artikel für den Wiederverkauf kaufen, zahlen Sie keine Mehrwertsteuer auf den Artikel. Die Artikel müssen für den Wiederverkauf oder eine qualifizierte geschäftliche Nutzung bestimmt sein. Wenn Sie einen Artikel von einem Großhandelsunternehmen oder sogar von einem anderen Einzelhändler kaufen und weiterverkaufen, sind Sie in den meisten Fällen von der Zahlung der staatlichen Umsatzsteuer befreit.

Fast jedes Großhandelsunternehmen benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bevor es einen Artikel oder ein Produkt für den Weiterverkauf verkauft. Das Gleiche gilt für die Eröffnung der meisten kommerziellen Wiederverkaufskonten.

Großhandelsmessen und Warenmärkte erfordern in der Regel eine staatliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, damit Ihr Unternehmen daran teilnehmen kann.

Online-Antrag

Für eine schnellstmögliche Bearbeitung halten Sie bitte die folgenden Angaben bereit, um den Online-Antrag für eine staatliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auszufüllen.

  • Geschäftsname, Adresse, & Telefonnummer
  • Beschreibung des Geschäfts
  • Angaben zur verantwortlichen Partei (in der Regel der Geschäftsinhaber)
  • Zahlungsinformationen

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