Bedford County Correctional Facility (BCCF) – Besuchszeiten

Die Besuchszeiten sind wie folgt:

  • MÄNNER: Dienstag, Freitag, und Sonntag
  • FRAUEN: Montag, Donnerstag, und Samstag
  • RHU: Mittwoch
  • JUGENDLICHE: Mittwoch

9:00 – 11:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
7:00 – 21:00 Uhr

Neu eingewiesene Häftlinge erhalten eine Liste mit autorisierten Besuchern. Nach dieser Liste müssen alle Insassen, die Familienbesuche beantragen, potenzielle Besucher auflisten und diese Besucher genehmigen lassen, bevor sie Besuche empfangen können. Die Liste der zugelassenen Besucher muss vollständig ausgefüllt werden, wobei Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht und Verwandtschaft mit allen potenziellen Besuchern anzugeben sind. Name, Adresse, Geburtsdatum und Geschlecht des potenziellen Besuchers müssen direkt mit den Angaben im Führerschein oder im staatlichen Lichtbildausweis des Besuchers übereinstimmen. Bei Unstimmigkeiten zwischen dem Ausweis des Besuchers und der Liste der zugelassenen Besucher wird der Besuch abgewiesen.

Die Liste der zugelassenen Besucher kann bis zu 10 Personen umfassen, darf aber nicht länger sein. Nur Personen, die auf der Liste stehen und von der BCCF-Verwaltung genehmigt wurden, dürfen den Gefangenen besuchen. Der Gefangene wird informiert, wenn ein Besuchsantrag nach Prüfung durch die BCCF-Verwaltung abgelehnt wurde.

Gründe für die Ablehnung eines potenziellen Besuchers sind unter anderem:
1. Der angefragte Besucher war innerhalb des letzten Jahres im BCCF inhaftiert
2. Es besteht ein aktives PFA und/oder ein gerichtlich angeordnetes Kontaktverbot zwischen dem angefragten Besucher und dem Insassen
3. Die Informationen auf der Liste der zugelassenen Besucher wurden nicht vollständig ausgefüllt
Die Liste der zugelassenen Besucher kann nur einmal alle dreißig (30) Tage durch einen schriftlichen Antrag an den stellvertretenden Gefängnisdirektor geändert werden; zu diesem Zeitpunkt erhält der Insasse eine ergänzende Liste der zugelassenen Besucher, um Besucher hinzuzufügen oder zu entfernen.
BESUCHSPOLITIK – Jeder Insasse des BCCF wird von einem Justizvollzugsbediensteten darauf hingewiesen, dass er/sie zwei (2) Besuche pro Woche mit zugelassenen Besuchern während der festgelegten Besuchszeiten haben kann, wobei die Besuchswoche am Montag beginnt. Alle Minderjährigen müssen sich ordnungsgemäß ausweisen (Schulausweis oder Geburtsurkunde) und während des Besuchs von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden. Sonderbesuche für Häftlinge können unter bestimmten Umständen vom Direktor/Beauftragten genehmigt werden. Die Besuchsdauer beträgt eine (1) Stunde; Besuche können jedoch auf dreißig (30) Minuten begrenzt werden, wenn andere Besucher warten. Wenn das Verhalten einer Person während eines Besuchs ungebührlich wird, wird der Besuch abgebrochen. Besuchern, die sich ungebührlich verhalten, kann das Besuchsrecht für einen bestimmten Zeitraum und/oder auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Nur drei (3) Besucher dürfen einen Gefangenen gleichzeitig besuchen, sofern sie sich gemeinsam anmelden. Alle erwachsenen Besucher MÜSSEN einen gültigen, vom Staat ausgestellten Ausweis besitzen, um Zutritt zu erhalten. Jeder Besucher (auch Minderjährige) muss mit seinem vollständigen Namen und seiner vollständigen Adresse registriert und in das Besucherformular eingetragen werden. Sollte die Einrichtung zu irgendeinem Zeitpunkt geschlossen werden, werden die Besuche abgesagt, wofür wir uns im Voraus entschuldigen.
Die Bedford County Correctional Facility ist eine Geschäftseinrichtung. Daher ist das Tragen von freizügiger, anzüglicher oder anderweitig unangemessener Kleidung streng verboten. Die folgenden Arten von Kleidung, wenn sie von Besuchern getragen werden, sind nicht erlaubt:

  • Durchsichtige (transparente) & Kleidungsstücke mit Spaghettiträgern.
  • Shorts über der Mitte des Oberschenkels (Länge der Innennaht)
  • Röcke über der Mitte des Oberschenkels (Länge des Saums)
  • Röcke mit Schlitzen, die über die Mitte des Oberschenkels hinausragen
  • Röhren-/Tank-Top-Sport-Shirts und Halfter-Tops (unabhängig vom Geschlecht)
  • Shirts oder Trikots, die die Taille oder wesentliche Teile des Oberkörpers entblößen, sowie extrem tief ausgeschnittene Blusen oder Shirts.
  • Spandex-Kleidung (hauteng), wie Aerobic- und Jogging-Kleidung.
  • Zerrissene, hautenge oder zerrissene Jeans (die Teile des Körpers oberhalb der Mitte des Oberschenkels oder der Unterwäsche freilegen.)

Besuche werden unter den folgenden Bedingungen abgebrochen:

  • Besucher, die Schmuggelware in die Einrichtung einführen, können und werden mit der vollen Härte des Gesetzes belangt. Jede laute, beleidigende Sprache oder jedes Verhalten führt zum Abbruch des Besuchs.
  • Besucher, die sich weigern, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
  • Besucher müssen Kinder in der Lobby oder im Besuchsbereich unter Kontrolle halten. Besucher, die nicht in der Lage sind, ihre Kinder unter Kontrolle zu halten, können ihren Besuch beenden und werden aufgefordert, das Gelände der Einrichtung zu verlassen.
  • Kinder dürfen im Eingangsbereich nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
  • Der Besucher steht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.
  • Der Besucher weigert sich, einen ordnungsgemäßen Ausweis vorzulegen.
  • Besucher des BCCF müssen ihr Fahrzeug verschlossen und die Fenster geschlossen halten, wenn das Fahrzeug unbeaufsichtigt ist. Besuchern ist es NICHT gestattet, Handys, Feuerzeuge, Tabakwaren, Taschen (Handtaschen, Wickeltaschen usw.), Waffen oder Drogen in die Einrichtung mitzubringen.
  • Besuchern ist es nicht gestattet, sich außerhalb des Fahrzeugs zu versammeln, auf dem Parkplatz oder irgendwo auf dem Gelände der Einrichtung herumzulungern.
  • Besuchern, die sich gegenüber dem Personal der Einrichtung respektlos verhalten, die Anweisungen nicht befolgen, Schimpfwörter verwenden oder störend wirken, wird das Besuchsrecht für eine bestimmte Zeit und/oder auf unbestimmte Zeit entzogen.

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