Erhalt eines Bergungs-Titels durch den Eigentümer

Wenn das Fahrzeug nicht versichert ist oder wenn der Eigentümer beschließt, das Fahrzeug zu behalten, muss der Eigentümer einen Bergungs-Titel beantragen. Das Gesetz des Bundesstaates verbietet den Betrieb des Fahrzeugs, bis es eine Bergungsinspektion bestanden hat.

Erhalt eines Bergungsanspruchs durch eine Versicherungsgesellschaft

Wenn die Versicherungsgesellschaft das Fahrzeug als Totalschaden einstuft, muss der Eigentümer den Titel an die Versicherungsgesellschaft abtreten. Wenn das Fahrzeug mit einem Pfandrecht belastet ist und der Titel von einem Pfandrechtsinhaber gehalten wird, sendet die Versicherungsgesellschaft dem Eigentümer ein Formular* zu, das er auszufüllen hat, um die Auszahlung eines Bergungsfahrzeugs zu veranlassen. Dieses Formular dient der Rückübertragung des Titels.

*Das Formular „Genehmigung zur Auszahlung eines Bergungsfahrzeugs“ ist nur zu verwenden, wenn ein Darlehen aussteht und der Pfandgläubiger im Besitz des Titels ist. Wenn kein Kredit bestanden hat oder der Kredit abgegolten wurde, muss der Fahrzeugeigentümer das Fahrzeug auf die Versicherungsgesellschaft überschreiben, indem er den Abschnitt „Abtretung des Titels“ auf der Rückseite des Titels ausfüllt.

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