BANDAUFFÜHRUNGSVERTRAG

Es wird folgendes vereinbart:

1. Ort, Datum und Uhrzeit der Show. Die Parteien vereinbaren, dass Ort und Zeit der Show am Tag des Monats, des Jahres, um 21.00 Uhr am Veranstaltungsort unter der Adresse des Veranstaltungsortes stattfinden.

2. Beschreibung der Show. Die Show ist eine musikalische Darbietung, deren musikalischer Inhalt von der Band bestimmt wird. Die Show wird mindestens ____ Minuten dauern.

4. Stornierung. Wenn die vollständige Zahlung bis zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Show der Band nicht erfolgt ist, kann die Show von der Band abgesagt werden, und der Betreiber kann keinen Schadenersatz verlangen. Die Stornierung kann durch den Veranstalter bis zwei Tage vor der Show erfolgen. In diesem Fall wird die 50%ige Anzahlung des Veranstalters nicht zurückerstattet, aber der Veranstalter muss die restlichen 50% der Gebühr nicht bezahlen. Wird die Show innerhalb von 2 Tagen vor der Show abgesagt, muss der Veranstalter die volle Gebühr an die Band zahlen. Die Band kann jederzeit vor dem Kartenverkauf durch den Betreiber stornieren, in diesem Fall muss die Band die gesamte Gebühr zurückerstatten.

5. Force Majeure. Für den Fall, dass die Show aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, behördlichen Maßnahmen oder Krankheit/Invalidität der Band nicht stattfinden kann, wird die Anzahlung in Höhe von 50 % des Honorars nicht zurückerstattet, es wird jedoch kein weiterer Teil des Honorars fällig, und die Parteien können eine Ersatzshow zu den gleichen Bedingungen wie in diesem Vertrag aushandeln, mit Ausnahme des Zeitpunkts der Show, ohne dass eine weitere Anzahlung des Honorars fällig wird; in diesem Fall wird ein neuer Vertrag unterzeichnet, der dies widerspiegelt. Es kann kein weiterer Schadenersatz für die Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt verlangt werden.

6. Band-Gastkarten. Der Betreiber wird der Band eine Anzahl von Freikarten für die Show zur Verfügung stellen, die die Band nach eigenem Ermessen nutzen kann.

7. Essen und Trinken. Der Betreiber stellt der Band Mahlzeiten oder Bargeld (zu $8/Person) und 10 Flaschen Wasser zur Verfügung.

8. Parken. Der Veranstalter sorgt für einen ausreichenden Parkplatz für den großen Transporter der Band in angemessener Entfernung zum Veranstaltungsort für einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden vor der Show und bis 1 Stunde nach der Show.

9. Sound Systems Check. Ein von der Band durchgeführter Soundcheck des Soundsystems des Veranstaltungsortes ist erforderlich, und zwar zu einem Zeitpunkt, der zwischen der Band und dem Veranstalter vereinbart wird.

10. Sicherheit, Gesundheit und Schutz. Der Betreiber garantiert, dass der Veranstaltungsort ausreichend groß ist, um die Show sicher durchführen zu können, dass der Veranstaltungsort stabil gebaut und ausreichend vor Witterungseinflüssen geschützt ist und dass angemessene Sicherheitsvorkehrungen und/oder medizinische Notfallhelfer zur Verfügung stehen, falls dies vorhersehbar erforderlich ist. Der Betreiber unterhält eine ausreichende Personen-/Eigentumsversicherung für den Veranstaltungsort, die vorhersehbare Ansprüche abdeckt.

11. Entschädigung. Der Betreiber stellt Band von allen Ansprüchen wegen Sach- oder Personenschäden frei, die von Showbesuchern verursacht werden.

12. Schiedsgerichtsbarkeit regelt Streitigkeiten. Alle Ansprüche oder Streitigkeiten einer der Parteien aus oder unter dieser Vereinbarung werden einem Schiedsverfahren unter Verwendung des Dienstes unter URL resource locator unterzogen: http://www.judge.me (die „Schlichtungsstelle“) und gemäß den Regeln dieser Schlichtungsstelle. Jedes Gericht, das andernfalls für die Streitigkeit zuständig gewesen wäre, wird sowohl die Schlichtung durch die Schlichtungsstelle als auch einen Schiedsspruch vollstrecken. Die Parteien tragen ihre eigenen Kosten, mit der Ausnahme, dass Gebühren, die die Schlichtungsstelle für die Vorlage des Falles bei der Schlichtungsstelle erhebt, von der anderen Partei in einem Schiedsspruch zurückgefordert werden können.

13. Trennbarkeit. Sollte ein Teil der Vereinbarung im Widerspruch zu geltendem Recht stehen, wird dieser Teil unwirksam, alle anderen Teile der Vereinbarung bleiben jedoch in Kraft.

14. Auslegung. Die Vereinbarung wird gemäß den Gesetzen von Homestate ausgelegt.

15. Riders. Nichts in der Vereinbarung hindert daran, der Vereinbarung einen Zusatz hinzuzufügen, der nach dem Urteil der Band für diese vorteilhaft ist. Alle Zusätze müssen schriftlich erfolgen und von der Partei unterzeichnet werden, gegen die eine Vollstreckung angestrebt wird.

Der unten unterzeichnete Vertreter der Band garantiert, dass er/sie befugt ist, diese Vereinbarung für die Band in ihrer Gesamtheit rechtskräftig zu unterzeichnen. Der unten unterzeichnete Vertreter des Betreibers garantiert, dass er befugt ist, den Betreiber und den Veranstaltungsort (oben) zu verpflichten.

Unterschrift des Bandvertreters: ____________________

Maschinengeschriebener Name und Titel des Vertreters der Band: ________________________________________

Maschinengeschriebener Name der Band: ___________________________________________________________

Unterschrift des Vertreters des Veranstalters: __________________

Name und Titel des Vertreters des Betreibers, maschinengeschrieben: _____________________________________

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.