„Wenn gewöhnlich eine ausreichende Zahl von geistlichen Dienern für die Austeilung des Heiligen Abendmahls anwesend ist, dürfen keine außerordentlichen Diener des Heiligen Abendmahls bestellt werden. Unter solchen Umständen sollen sogar diejenigen, die bereits zu diesem Dienst bestellt sind, ihn nicht ausüben. Verwerflich ist die Praxis jener Priester, die, obwohl sie bei der Feier anwesend sind, sich der Austeilung der Kommunion enthalten und diese Aufgabe Laien überlassen.“

Der außerordentliche Spender der heiligen Kommunion darf die Kommunion nur dann austeilen, wenn der Priester und der Diakon fehlen, wenn der Priester durch Schwäche oder hohes Alter oder aus einem anderen triftigen Grund verhindert ist oder wenn die Zahl der Gläubigen, die zur Kommunion kommen, so groß ist, daß die Feier der Messe selbst ungebührlich in die Länge gezogen würde. … Eine kurze Verlängerung ist in Anbetracht der Umstände und der Kultur des Ortes keineswegs ein ausreichender Grund.“

Eine Zeit lang durften außerordentliche Spender der Heiligen Kommunion in den Vereinigten Staaten die Kommuniongefäße (wie Ziborien und Kelche) reinigen, eine Handlung, die die Allgemeine Instruktion des Römischen Messbuchs 2010 ausdrücklich Priestern, Diakonen und eingeweihten Akolythen vorbehält. Das besondere Indult, das diese Praxis seit 2002 für drei Jahre erlaubte, wurde nicht erneuert.

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