Das Risikoverhältnis liefert ein gutes Maß für die relative Bedeutung des Risikofaktors in Bezug auf die Krankheit, aber es gibt keine Auskunft über die Gesamtbedeutung des Risikofaktors. Dazu müssen wir auch die Prävalenz des Risikofaktors berücksichtigen, indem wir den Anteil des zurechenbaren Risikos berechnen.

Nehmen wir ein hypothetisches Beispiel für die Inzidenz von Lungenkrebs nach der Exposition gegenüber Asbeststaub. Wir nehmen an, dass eine Kohorte von 1000 zufällig ausgewählten Männern über einen Zeitraum von zehn Jahren beobachtet und die Inzidenz von Lungenkrebs erfasst wird.

Exposition gegenüber
Asbeststaub
Lungenkrebs Insgesamt
Betroffene Unbetroffene
Ja 9 (a) 41 (b) 50
Nein 48 (c) 902 (d) 950
Gesamt 57 943 1000 (n)

Wir können das Risikoverhältnis (λ) für Asbest leicht als 3 berechnen.563. Dies sagt uns, dass das Krebsrisiko für Menschen, die Asbeststaub ausgesetzt sind, höher als normal ist. Es sagt uns nicht, wie wichtig Asbeststaub im Verhältnis zu anderen Risikofaktoren als mögliche Krebsursache in der untersuchten Bevölkerung ist.

Dazu müssen wir auch die Wahrscheinlichkeit der Exposition (pE) von Mitgliedern der Bevölkerung gegenüber Asbeststaub berücksichtigen – in diesem Fall ist sie mit nur 0,05 recht gering. Der Anteil der Lungenkrebsfälle, der auf Asbeststaub zurückzuführen ist, kann durch die Berechnung des Anteils des zurechenbaren Risikos ermittelt werden. Hierfür gibt es zwei gleichwertige Formeln. Beachten Sie, dass in der ersten Gleichung sowohl das relative Risiko als auch die Wahrscheinlichkeit der Exposition gegenüber dem Risikofaktor verwendet werden:

Algebraisch gesprochen –

Anrechenbarer Risikoanteil (θ) = pE(λ – 1)
1 + pE(λ – 1)

wobei:

  • λ ist das Risikoverhältnis
    = a/ (a+b)
    c/ (c+d)
  • pE ist die Wahrscheinlichkeit der Exposition gegenüber dem Risikofaktor, berechnet als (a+b)/N

Alternativ –

Anrechenbarer Risikoanteil (θ) = rO – rE
rO

wobei:

  • rO ist das Gesamtkrankheitsrisiko, berechnet als (a+c)/N,
  • rE ist das Risiko in der nicht exponierten Gruppe, berechnet als c/(c+d)

Mit der ersten dieser Formeln haben wir bereits das Risikoverhältnis als 3.563 und die Wahrscheinlichkeit der Asbestexposition zu 0,05. Daraus ergibt sich ein zurechenbarer Risikoanteil von 0,1140. Nach der zweiten Formel beträgt das Gesamtrisiko der Erkrankung 0,057 und das Risiko in der nicht exponierten Gruppe 0,0505. Daraus ergibt sich wiederum ein zurechenbarer Risikoanteil von 0,1140.

Daraus lässt sich schließen, dass 11,40 % der Lungenkrebsfälle auf die Asbestexposition zurückzuführen sein könnten. Unter der Voraussetzung, dass der Zusammenhang tatsächlich kausal ist (siehe unten), ist dies der Prozentsatz, um den die Häufigkeit von Lungenkrebs in der Bevölkerung sinken würde, wenn die Asbeststaubexposition beseitigt werden könnte.

Wichtige Punkte

Bei der Schätzung des zurechenbaren Risikos sind mehrere wichtige Punkte zu beachten:

  1. Die wichtigste Voraussetzung für die Schätzung des Anteils des zurechenbaren Risikos ist, dass eine Zufallsstichprobe gezogen wurde, um die Prävalenz des Risikofaktors in der Gesamtbevölkerung zu schätzen. Ohne eine solche Stichprobe kann der Anteil des zurechenbaren Risikos nicht geschätzt werden – und Kohorten bestehen nur sehr selten aus einer Zufallsstichprobe! Es ist jedoch möglich, eine Schätzung der Prävalenz des Risikofaktors aus einer anderen Studie zu verwenden, z. B. aus einer früheren (oder besser: gleichzeitigen) Bevölkerungserhebung, bei der Wahrscheinlichkeitsstichproben verwendet wurden.

  2. Der Wert, den wir für den Anteil des zurechenbaren Risikos erhalten haben, ist nur eine Schätzung des Bevölkerungswertes. Wir brauchen einen Hinweis darauf, wie genau die Schätzung ist, die wir erreicht haben. Dazu müssen wir sein Konfidenzintervall schätzen, das wir in Einheit 9 betrachten.
  3. Unglücklicherweise bedeutet ein noch so großer oder „signifikanter“ Anteil des zurechenbaren Risikos nicht, dass man bewiesen hat, dass der Risikofaktor die Krankheit verursacht. Es ist möglich, dass beide mit einem dritten Störfaktor verbunden sind, der die Krankheit tatsächlich verursacht.
  4. Ein letzter sehr wichtiger Punkt – die einfachen Formeln, die wir hier angegeben haben, sind nicht gültig, wenn die Risikoverhältnisse um Störfaktoren bereinigt werden. In einer solchen Situation sollte man sich auf Rockhill (1998) beziehen, um eine geeignete Methodik zu finden.

Andere Definitionen des zurechenbaren Risikos

Um die Sache noch komplizierter zu machen, definieren einige Epidemiologen das zurechenbare Risiko (ein häufig verwendetes Synonym für den Anteil des zurechenbaren Risikos) anders, nämlich als die Differenz zwischen dem Risiko in der exponierten Gruppe und dem Risiko in der nicht exponierten Gruppe. Dies wird jedoch besser als Risikodifferenz bezeichnet:

Algebraisch gesprochen –

Risikodifferenz = rE – rU

wobei:

  • rE ist das Krankheitsrisiko in der exponierten Gruppe, berechnet als a/(a+b)
  • rU ist das Risiko in der nicht exponierten Gruppe, berechnet als c/(c+d)

In unserem Beispiel ist die Risikodifferenz (0.18-0.0505) ist 0.1295.

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