Allgemeiner Wille, in der politischen Theorie, ein kollektiv getragener Wille, der auf das Gemeinwohl oder das gemeinsame Interesse abzielt. Der allgemeine Wille ist zentral für die politische Philosophie von Jean-Jacques Rousseau und ein wichtiger Begriff im modernen republikanischen Denken. Rousseau unterschied den allgemeinen Willen vom besonderen und oft widersprüchlichen Willen von Einzelpersonen und Gruppen. In Du Contrat social (1762; Der Gesellschaftsvertrag) vertrat Rousseau die Auffassung, dass Freiheit und Autorität keine Gegensätze sind, da legitime Gesetze auf dem allgemeinen Willen der Bürger beruhen. Wenn der einzelne Bürger dem Gesetz gehorcht, gehorcht er also nur sich selbst als Mitglied der politischen Gemeinschaft.

Jean-Jacques Rousseau

Jean-Jacques Rousseau, Pastellzeichnung von Maurice-Quentin de La Tour, 1753; im Musée d’Art et d’Histoire, Genf.

Mit freundlicher Genehmigung des Musée d’Art et d’Histoire, Genf; Foto, Jean Arlaud

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Der Begriff des allgemeinen Willens geht Rousseau voraus und hat seine Wurzeln in der christlichen Theologie. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts führte Nicolas Malebranche den allgemeinen Willen auf Gott zurück. Nach Malebranche handelt Gott in der Welt vor allem durch eine Reihe von „allgemeinen Gesetzen“, die bei der Erschaffung der Welt festgelegt wurden. Diese Gesetze entsprechen dem allgemeinen Willen Gottes, im Gegensatz zu den besonderen Ausdrucksformen des göttlichen Willens: Wunder und andere gelegentliche Akte göttlichen Eingreifens. Für Malebranche ergibt der scheinbare Widerspruch zwischen dem Willen Gottes, die gesamte Menschheit zu retten, und der Tatsache, dass die meisten Seelen nicht gerettet werden, nur deshalb einen Sinn, weil sich der Wille Gottes hauptsächlich durch allgemeine Gesetze ausdrückt. Rousseaus eigenes Verständnis des allgemeinen Willens entstand aus einer Kritik an Denis Diderot, der Malebranges Verständnis des allgemeinen Willens in ein säkulares Konzept umwandelte, das jedoch an Malebranche anknüpfte, indem er es universalistisch definierte. In seinem Artikel „Droit naturel“ („Naturrecht“), der 1755 in der Encyclopédie veröffentlicht wurde, vertrat Diderot die Auffassung, dass die Moral auf dem allgemeinen Willen der Menschheit beruht, ihr eigenes Glück zu verbessern. Der Einzelne kann sich diesem moralischen Ideal nähern, indem er über seine Interessen als Mitglied der menschlichen Rasse nachdenkt. Der allgemeine Wille, so Diderot, sei notwendigerweise auf das Gute gerichtet, da sein Ziel die Verbesserung aller sei.

Für Rousseau ist der allgemeine Wille jedoch kein abstraktes Ideal. Er ist vielmehr der Wille, den die Menschen in ihrer Eigenschaft als Bürger tatsächlich haben. Rousseaus Auffassung ist also politisch und unterscheidet sich von der eher universellen Auffassung des allgemeinen Willens bei Diderot. Am allgemeinen Willen teilzuhaben, bedeutet für Rousseau, über sein Gerechtigkeitsempfinden nachzudenken und danach zu wählen. Der Einzelne wird sich, so Rousseau, seiner Interessen als Bürger und damit des Interesses der Republik als Ganzes nicht durch temperamentvolle Diskussionen bewusst, sondern indem er im Gegenteil in der „Stille der Leidenschaften“ seinem persönlichen Gewissen folgt. In diesem Sinne debattiert die öffentliche Versammlung nicht so sehr, sondern offenbart den allgemeinen Willen des Volkes. Rousseau vertrat die Ansicht, dass der allgemeine Wille an sich richtig sei, kritisierte aber in einigen Werken (vor allem in seinem Discours sur les sciences et les arts (1750; Abhandlung über die Wissenschaften und Künste)) die rationalistische Überhöhung der Vernunft über die Gefühle. Dies hat in der Wissenschaft eine Debatte über die rationalen und affektiven Dimensionen des allgemeinen Willens ausgelöst. Einerseits spiegelt der allgemeine Wille das rationale Interesse des Einzelnen (als Bürger) sowie das des Volkes als Ganzes wider. Andererseits ist der allgemeine Wille nicht rein rational, weil er aus der Verbundenheit, ja aus der Liebe zur politischen Gemeinschaft erwächst.

Rousseau ging davon aus, dass alle Menschen in der Lage sind, den moralischen Standpunkt einzunehmen, das Gemeinwohl anzustreben, und dass sie, wenn sie dies täten, zu einer einstimmigen Entscheidung gelangen würden. In einem idealen Staat drücken die Gesetze also den allgemeinen Willen aus. Auch wenn die Bürger sich irren und täuschen können, streben sie nach Rousseau nach Gerechtigkeit, solange sie das Interesse des Volkes verfolgen und nicht ihre eigenen Interessen als Einzelne oder als Mitglieder verschiedener Gruppen verfolgen. Aus dieser Perspektive betrachtet, handelt der Einzelne, der gegen das Gesetz verstößt, nicht nur gegen die eingesetzte Regierung, sondern auch gegen das höhere Interesse des Einzelnen als Mitglied der politischen Gemeinschaft. In einer berühmten Passage des Gesellschaftsvertrags argumentierte Rousseau, dass die Verpflichtung eines solchen Individuums, sich an das Gesetz zu halten, nichts anderes bedeutet, als ihn zu zwingen, frei zu sein“. Auf dieser Grundlage haben Kritiker wie Benjamin Constant und Jacob Talmon Rousseau vorgeworfen, ein autoritärer Denker und – im zweiten Fall – ein Vorläufer der totalitären Politik zu sein. Talmons Anschuldigung wurde jedoch weitgehend diskreditiert.

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Während sich die Gelehrten über die Bedeutung der oben genannten Passage uneinig sind, besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass es Rousseau um die Erhaltung der bürgerlichen Freiheit und Autonomie ging und nicht darum, der Regierung freie Hand zu geben. Der Begriff des allgemeinen Willens impliziert nämlich auch ein Verbot der Willkür. Für Rousseau ist eine Regierung nur dann legitim, wenn sie der Volkssouveränität untergeordnet ist oder, mit anderen Worten, dem allgemeinen Willen des Volkes folgt. Die Regierung verliert jede Legitimität in dem Moment, in dem sie sich über das Gesetz erhebt, um als eigenständige politische Körperschaft ihre eigenen Interessen zu verfolgen.

Das Konzept des allgemeinen Willens hat das moderne republikanische Denken, insbesondere in der französischen Tradition, tief und nachhaltig beeinflusst. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 (Artikel 6), ein Gründungsdokument der heutigen französischen Verfassung, definiert das Recht als Ausdruck des allgemeinen Willens.

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