Am 14. Januar hat die estnische Regierung die Maßnahmen bezüglich der Einreise nach Estland und der Selbstisolierung aktualisiert: 1) Anhebung des Grenzwertes für die Infektionsrate, ab dem die Selbstisolierung bei der Ankunft in Estland obligatorisch ist, auf 150 und 2) Festlegung des Verfahrens für die Untersuchung von Passagieren aus Hochrisikoländern vor und nach ihrer Ankunft in Estland. Der vollständige Text der Verordnung mit einer Begründung ist auf der https://www.kriis.eeWebsite verfügbar.

Ab Freitag, den 15. Januar, gilt eine zehntägige Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Passagiere, die aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und des Schengen-Raums mit einer Infektionsrate von über 150 Personen pro 100 000 Einwohner in den letzten 14 Tagen in Estland ankommen. Vom 15. bis 24. Januar gilt die Einschränkung der Freizügigkeit für Passagiere, die aus den folgenden Ländern einreisen: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Lettland*, Litauen*, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Die Infektionsrate des Vatikans liegt bei 0, aber wer von dort über Italien nach Estland reist, unterliegt der 10-tägigen Einschränkung der Freizügigkeit.

Die Einschränkung der Freizügigkeit gilt nicht für Passagiere, die aus einem Land mit einer Infektionsrate von weniger als 150 Personen pro 100 000 Einwohner in den letzten 14 Tagen ankommen: Island, Griechenland und Finnland.

*Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen im Hoheitsgebiet Estlands, Lettlands oder Finnlands aufgehalten haben und direkt aus Litauen oder Lettland nach Estland eingereist sind, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen.
(1) Die Person hat sich frühestens 72 Stunden vor ihrer Ankunft in Estland einem Coronavirus-Test unterzogen und das Ergebnis ist negativ, oder sie hat sich unmittelbar nach ihrer Ankunft in Estland einem Test unterzogen und das Ergebnis ist negativ. Der Reisende muss in Isolation bleiben, während er auf das Testergebnis wartet.
(2) Sie reisen nach Estland ein, um dort zu arbeiten, zu studieren oder Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, oder aus familiären Gründen oder im Transit. Bei Reisen nach Estland aus den oben genannten Gründen ist es nicht erforderlich, sich vor der Ankunft in Estland einem Coronavirustest zu unterziehen.

Ab dem 1. Januar 2021 unterliegen Fluggäste, die aus dem Vereinigten Königreich nach Estland einreisen, einer zusätzlichen, von der estnischen Regierung eingeführten Verpflichtung, sich frühestens 72 Stunden vor der Ankunft einem COVID-19-Test zu unterziehen, wobei das Ergebnis des Tests negativ sein muss. Für Kinder unter 12 Jahren ist der Test nicht obligatorisch. Eine 10-tägige Selbstisolierung gilt auch für Passagiere, die aus dem Vereinigten Königreich einreisen. Diese Regel gilt auch dann, wenn der Passagier auf dem Weg nach Estland nur durch das Vereinigte Königreich gereist ist. Der Zeitraum der Selbstisolierung kann verkürzt werden, wenn zusätzlich zum ersten negativen Test ein zweiter Test, der 7 Tage nach der Ankunft durchgeführt wird, ebenfalls negativ ausfällt.

Ab Freitag, dem 15. Januar, gelten neue Regeln für die Verkürzung des Zeitraums der Selbstisolierung bei der Ankunft in Estland.
1) Wer nach seiner Ankunft in Estland nicht 10 Tage lang selbst isolieren möchte, kann frühestens 72 Stunden vor seiner Ankunft in Estland einen PCR-Test im Ausland durchführen. Während des Aufenthalts in Estland kann ein zweiter Test frühestens am sechsten Tag nach dem ersten Test durchgeführt werden. Die obligatorische 10-tägige Selbstisolierung entfällt, wenn beide Tests negativ ausfallen.

2) Wer bis 72 Stunden vor seiner Ankunft in Estland keinen Test gemacht hat, kann einen Test unmittelbar nach seiner Ankunft und den zweiten Test frühestens sechs Tage nach seinem ersten Test machen. Die 10-tägige Isolationszeit kann früher beendet werden, wenn beide Tests negativ sind.
Die Zeit der Selbstisolation kann nur verkürzt werden, wenn der Reisende einen PCR-Test zur Bestimmung der RNA-Zahl vorlegt und nachweisen kann, dass er den Test durchgeführt hat und das Ergebnis negativ ist. Die Abschrift des Testergebnisses muss in lateinischer oder slawischer Schrift in estnischer, russischer oder englischer Sprache abgefasst sein und den Ort und die Uhrzeit des Tests, die Person, die den Test durchgeführt hat, sowie die Methode (PCR) und das Ergebnis des Tests enthalten. Um einen zweiten Test zu buchen, können sich die Passagiere an das Callcenter für öffentliche Tests wenden (678 0000). Einzelheiten zu den Tests sind auf der https://koroonatestimine.ee/ Website zu finden.

Am 17. Dezember überprüfte der Rat der Europäischen Union die Liste der Drittländer, die in Anhang 1 seiner Empfehlung zur schrittweisen Aufhebung der vorübergehenden Beschränkungen für nicht wesentliche Reisen in die EU* enthalten sind, und laut der Liste ist es möglich, aus Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea und Thailand nach Estland zu reisen. Eine 10-tägige Selbstisolierung ist für Passagiere vorgeschrieben, die aus Ländern mit einer Infektionsrate von mehr als 16 Personen pro 100 000 Einwohner in den letzten 14 Tagen einreisen, d.h. Passagiere, die aus Südkorea und Japan einreisen.
* Pressemitteilung über die überarbeitete Liste der Länder, die in Anhang 1 der Empfehlung des Rates der Europäischen Union enthalten sind

Informationen über Länder und Reisebeschränkungen werden wöchentlich überprüft und auf der Website des Außenministeriums veröffentlicht.

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus rät das Außenministerium von allen nicht unbedingt notwendigen Auslandsreisen ab.

In Fällen, in denen Reisen unerlässlich sind, rät das Außenministerium, Folgendes zu beachten:

  • Bevor Sie Ihre Reise planen, informieren Sie sich bitte auf der Website des Außenministeriums über die Infektionsrate in Ihrem geplanten Zielland;
  • Informationen über Beschränkungen in Ihrem Zielland finden Sie auf der Website Reisi Targalt, dem ReOpen-Portal der Europäischen Union, oder wenden Sie sich an die Vertretung des Landes, um weitere Einzelheiten zu erfahren;
  • melden Sie Ihre Reise auf der Website Reisi Targalt des Außenministeriums an, damit wir Sie über mögliche Reisebeschränkungen informieren können;
  • befolgen Sie die Empfehlungen der estnischen Gesundheitsbehörde für einen sicheren Flug; wenn Sie Symptome zeigen, verschieben Sie bitte Ihre Reise und wenden Sie sich an Ihren Hausarzt;
  • schließen Sie eine Reiseversicherung ab und lesen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung sorgfältig durch (auch für Reiseunterbrechungen aufgrund von COVID-19);
  • beim Grenzübertritt müssen Sie eine Erklärung ausfüllen, die elektronisch erfolgen kann. Die Erklärung kann 24 Stunden vor der Ankunft in Estland ausgefüllt werden: iseteenindus.terviseamet.ee. Bewahren Sie die Bestätigungs-E-Mail auf, die Sie nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten. Die Erklärung kann auch auf Papier ausgefüllt werden; sie ist HIER erhältlich (DOCX);
  • befolgen Sie an Ihrem Reiseziel die Anweisungen der örtlichen Behörden und halten Sie sich über mögliche neue Beschränkungen auf dem Laufenden;
  • befolgen Sie bei Ihrer Rückkehr die in Estland eingeführten Vorschriften, und wenden Sie sich bei Verdacht auf eine Virusinfektion an Ihren Hausarzt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Länder ihre Einreise- und Aufenthaltsbedingungen kurzfristig ändern können. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Vertretung oder den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes in Verbindung zu setzen, um genauere Informationen über die dort geltenden Bedingungen zu erhalten.

Bitte rufen Sie die nationale Hotline 1247 (+372 600 1247, wenn Sie aus dem Ausland anrufen) an, um weitere Informationen über das Coronavirus und die Einschränkung der Freizügigkeit zu erhalten.

Weitere Informationen:
Außenministerium von Estland
Abteilung Kommunikation
[email protected]

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