Ein abgegrenzter Aufwand oder eine Vorauszahlung, vorausbezahlter Aufwand, Plural oft Prepaids, ist ein Vermögenswert, der Bargeld darstellt, das an eine Gegenpartei für Waren oder Dienstleistungen gezahlt wird, die in einer späteren Rechnungsperiode zu erhalten sind. Wenn beispielsweise ein Dienstleistungsvertrag vierteljährlich im Voraus bezahlt wird, verbleiben am Ende des ersten Monats der Periode zwei Monate als abgegrenzter Aufwand. Der abgegrenzte Aufwand geht mit der vorzeitigen Zahlung einher, die in der folgenden Rechnungsperiode als Aufwand erfasst wird, und der gleiche Betrag wird von der Vorauszahlung abgezogen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten weist die gleichen Merkmale auf wie die antizipativen Aktiva, mit dem Unterschied, dass es sich bei den später zu erfassenden Aktiva um Erlöse aus der Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen handelt, bei denen ein solcher Ertragsposten erzielt und der zugehörige Ertragsposten erfasst wird, während die Barmittel dafür in einer späteren Periode eingehen sollen, wenn ihr Betrag von den antizipativen Aktiva abgezogen wird.
Wenn beispielsweise die Abrechnungsperioden monatlich sind, wird ein 11/12-Anteil eines jährlich gezahlten Versicherungsaufwands den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zugeführt, die in jeder folgenden Periode um 1/12 des Aufwands vermindert werden, wenn derselbe Anteil als Aufwand verbucht wird, und nicht alles in dem Monat, in dem dieser Aufwand in Rechnung gestellt wird. Der noch nicht erfasste Teil dieser Kosten verbleibt als Vorauszahlung (Aktiva), um zu verhindern, dass diese Kosten in der Monatsperiode, in der sie in Rechnung gestellt werden, zu einem fiktiven Verlust und in jeder anderen Monatsperiode zu einem fiktiven Gewinn werden.
Gleichermaßen werden Barauszahlungen für (die Kosten für) Waren und Dienstleistungen, die bis zum Ende der Rechnungsperiode nicht erhalten wurden, zu den Vorauszahlungen hinzugerechnet, um zu verhindern, dass sie in der Periode der Barauszahlung zu einem fiktiven Verlust und in der Periode ihres Empfangs zu einem fiktiven Gewinn werden. Solche Kosten werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung (Gewinn und Verlust oder P&L) als Aufwand in der Periode der Zahlung erfasst, sondern in der Periode ihres Empfangs, wenn solche Kosten als Ausgaben in P&L erfasst und von den Vorauszahlungen (Aktiva) in den Bilanzen abgezogen werden.