Als prominenter Begriff in der Erkenntnistheorie seit dem siebzehnten Jahrhundert bezeichnet „a posteriori“ eine Art von Wissen oder Rechtfertigung, die von Beweisen oder Belegen aus der sinnlichen Erfahrung abhängt. Eine Wahrheit a posteriori ist eine Wahrheit, die nicht unabhängig von Beweisen aus der Sinneserfahrung erkannt oder gerechtfertigt werden kann, und Begriffe a posteriori sind Begriffe, die nicht unabhängig von der Bezugnahme auf die Sinneserfahrung verstanden werden können. A posteriori-Wissen steht im Gegensatz zu a priori-Wissen, d. h. zu Wissen, das keine Evidenz aus sensorischer Erfahrung erfordert. A posteriori Wissen ist empirisches, erfahrungsbasiertes Wissen, während a priori Wissen nicht-empirisches Wissen ist. Standardbeispiele für a posteriori-Wahrheiten sind die Wahrheiten der gewöhnlichen Wahrnehmungserfahrung und der Naturwissenschaften; Standardbeispiele für a priori-Wahrheiten sind die Wahrheiten der Logik und der Mathematik. Das gängige Verständnis der Unterscheidung zwischen a posteriori und a priori Wissen als Unterscheidung zwischen empirischem und nicht-empirischem Wissen stammt aus Kants Kritik der reinen Vernunft (1781/1787).