Angefangen von Vorstrafen bis hin zu schlechten Beurteilungen durch frühere Vorgesetzte kann ein Hintergrundscreening vor der Einstellung Sie aus verschiedenen Gründen eine Stelle kosten. Hier sind sechs der häufigsten Erklärungen dafür, warum Ihre Hintergrundüberprüfung Ihre Jobchancen verschlechtert hat.

Die große Mehrheit der Arbeitgeber führt heutzutage umfassende Hintergrundüberprüfungen ihrer Bewerber durch, bevor sie eine offizielle Einstellungsentscheidung treffen. Selbst wenn Sie ein Jobangebot auf dem Tisch haben, kann es sein, dass Sie erst eine Hintergrundüberprüfung bestehen müssen. Es genügt zu sagen, dass diese Überprüfungen ein sehr wichtiger Schritt im Bewerbungsprozess sind und dass sie sich auf Ihre Chancen auf einen Traumjob auswirken können.

Wenn Sie sich noch nie einer Hintergrundüberprüfung vor der Einstellung unterzogen haben, kann es unklar sein, was genau Arbeitgeber in Ihrer Vergangenheit suchen (oder finden). Sie werden sich Fragen stellen wie „Was erfährt man über mich?“ oder „Muss ich befürchten, deswegen eine Stelle zu verpassen?“ Beides sind berechtigte Fragen. Um sie zu beantworten, finden Sie hier sechs Gründe, warum Sie aufgrund einer Hintergrundüberprüfung für eine Stelle abgelehnt werden könnten.

1. Sie haben ein umfangreiches Vorstrafenregister

Eines der ersten Dinge, nach denen Arbeitgeber bei der Überprüfung von Bewerbern suchen, ist das Vorstrafenregister. Allein das Vorhandensein einer strafrechtlichen Verurteilung in Ihrem Strafregister bedeutet nicht unbedingt, dass Sie von einer Einstellung ausgeschlossen werden. Die meisten Arbeitgeber betrachten Vergehen oder ältere Verurteilungen nicht als Ausschlusskriterium, und bei Personen, die keine Wiederholungstäter sind, wird regelmäßig davon ausgegangen, dass sie versuchen, ihr Leben nach einer Straftat neu zu ordnen. Gewaltverbrecher, Sexualstraftäter, notorische Wiederholungstäter oder Veruntreuer sind nur einige der Gruppen, die aufgrund von Hintergrundüberprüfungen der Vorstrafen immer wieder Stellenangebote verlieren.

Allerdings sollten Sie wissen, dass für verschiedene Stellen unterschiedliche Standards gelten, was akzeptable Vorstrafen anbelangt. So ist es zum Beispiel viel wahrscheinlicher, dass Sie mit einem Vorstrafenregister für einen Job in einem Lagerhaus eingestellt werden, als dass Sie eine Stelle als Lehrer an einer öffentlichen Grundschule bekommen.

2. Sie haben in Ihrem Lebenslauf gelogen

Hintergrundüberprüfungen sind großartig, um die kriminelle Vergangenheit eines Bewerbers aufzudecken, aber sie sind vielleicht noch besser, um kleine Unehrlichkeiten im Lebenslauf oder in der Bewerbung zu entlarven. Vielleicht haben Sie einen Hochschulabschluss angegeben, den Sie in Wirklichkeit nicht haben, oder Sie haben bei der Angabe einer früheren Berufsbezeichnung oder des Einstellungsdatums gelogen. Mit Hilfe von Hintergrundüberprüfungen und Überprüfungen der Beschäftigung oder Ausbildung hat ein Arbeitgeber gute Chancen, herauszufinden, ob Sie in Ihrem Lebenslauf gelogen haben. Und wenn Sie gelogen haben, kann Sie das, selbst wenn der Schwindel nur geringfügig und für Sie scheinbar unbedeutend war, eine Stelle kosten. Denn welcher Chef will schon jemanden einstellen, von dem er weiß, dass er ihn anlügt?

3. Ihre Bonität ist schlecht

Nicht alle Arbeitgeber werden Ihre Bonität überprüfen. Bei Stellen, bei denen es um den Umgang mit Geld oder Finanzen geht, könnten Sie jedoch einer Bonitätsprüfung zustimmen. Ihr potenzieller Arbeitgeber möchte ganz einfach wissen, wie Sie in der Vergangenheit mit Ihren eigenen Finanzen umgegangen sind. Und in solchen Situationen können hohe Schulden oder offensichtliche Geldprobleme Sie als jemanden kennzeichnen, der nicht verantwortungsbewusst genug für die zu besetzende Stelle ist.

4. Ihr Führungszeugnis hat Probleme aufgedeckt

Wie bei der Bonitätsprüfung ist auch das Führungszeugnis nicht etwas, das sich jeder Arbeitgeber ansehen wird. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit ein Fahrzeug führen werden, sollte und wird eine Überprüfung des Fahrverhaltens Teil des Bewerberauswahlverfahrens sein. Ein oder zwei Strafzettel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung sollten Ihnen nicht schaden, aber wenn Sie wegen rücksichtslosen Fahrens oder des Führens eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss angeklagt wurden, dann sind Sie aus dem Bewerberpool so schnell raus, wie der Personalchef Ihre Bewerbung schreddern kann.

5. Ein früherer Arbeitgeber hat Ihnen eine schlechte Beurteilung gegeben

Im Rahmen einer Hintergrundüberprüfung werden Personalverantwortliche nicht nur die von Ihnen angegebenen Referenzen anrufen, um in Ihrem Namen zu sprechen, sondern sie werden wahrscheinlich auch versuchen, mit Ihren früheren Vorgesetzten zu sprechen. Dafür gibt es einen offensichtlichen Grund: Ihr zukünftiger Arbeitgeber möchte wissen, wie Sie im Arbeitsalltag arbeiten. Sind Sie freundlich? Sind Sie ein fleißiger Arbeiter? Ist Ihre Arbeit von hoher Qualität? Dies sind nur einige der Fragen, die ein Personalverantwortlicher Ihren ehemaligen Vorgesetzten stellen könnte, um sich ein Bild davon zu machen, welche Erfahrungen sie mit Ihnen als Mitarbeiter gemacht haben.

Aufgrund von Verleumdungsklagen und ähnlichen Problemen sind einige ehemalige Arbeitgeber nicht bereit, über Sie zu sprechen, wenn sie nicht gerade die Berufsbezeichnung, das Einstellungsdatum und das Gehalt bestätigen. Wenn Sie jedoch eine Stelle unter schlechten Bedingungen verlassen haben oder häufig mit Ihrem Chef aneinandergeraten sind, besteht die Möglichkeit, dass diese Informationen bei der Überprüfung vor der Einstellung ans Licht kommen, was Ihre Einstellungschancen beeinträchtigen könnte.

6. Ihre Hintergrundüberprüfung hat falsche Informationen ergeben

Wahrscheinlich haben Sie diese Liste gelesen und sich eine Liste der Dinge gemacht, die Sie bei Hintergrundüberprüfungen zu befürchten haben. Sie haben nie eine Straftat begangen, Sie haben in Ihrem Lebenslauf die Wahrheit gesagt, Sie haben eine vorbildliche Kreditwürdigkeit, Ihr Führungszeugnis ist sauber, und Sie haben ein gutes Verhältnis zu all Ihren alten Chefs: Sie sollten sich keine Sorgen machen müssen, richtig?

Nun, nicht ganz. Manchmal können Sie alles richtig machen und trotzdem werden Ihre Einstellungschancen durch eine Überprüfung des Hintergrunds zunichte gemacht. Wie kommt das? Weil nicht jede Hintergrundüberprüfung zu 100 % korrekt sein kann. So könnte beispielsweise eine strafrechtliche Verurteilung durch einen Straftäter, der Ihren Namen trägt, in Ihrem Strafregister vermerkt sein. Oder vielleicht sind Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden, und Ihre Kreditwürdigkeit ist dadurch in den Ruin getrieben worden. Aus diesen Gründen ist es ratsam, vor dem Vorstellungsgespräch eine Überprüfung Ihres Hintergrunds vorzunehmen. Wenn Sie fehlerhafte Informationen finden, können Sie sich an die zuständigen Gerichte oder Behörden wenden, um alles in Ordnung zu bringen.

Denken Sie auch daran, dass Sie ein Recht darauf haben, die Gründe zu erfahren, wenn Sie aufgrund einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ein Stellenangebot verlieren. Der Arbeitgeber muss Ihnen eine schriftliche Erklärung für die Entscheidung geben, und Sie haben das Recht, eine kostenlose Kopie des Berichts über die Zuverlässigkeitsüberprüfung anzufordern, die Sie die Stelle gekostet hat. Wenn der Bericht unrichtig war, können Sie die Ergebnisse anfechten und Ihren Namen reinwaschen lassen, damit Sie beim nächsten Mal bessere Chancen haben, die Stelle zu bekommen.

Suchen Sie immer noch nach einer Stelle in einem Unternehmen, das Sie lieben werden? DAVIS Companies hat sich darauf spezialisiert, für Arbeitssuchende die am besten geeigneten Möglichkeiten zu finden, nicht nur offene Stellen. Wenn Sie auf der Suche nach Arbeit sind, werfen Sie einen Blick auf die offenen Stellen bei DAVIS.

Michael Klazema entwickelt seit 2009 Produkte für das Pre-Employment-Screening und verbessert die Online-Kundenerfahrung in der Background-Screening-Branche. Er ist der Hauptautor und Redakteur von Backgroundchecks.com. Er lebt mit seiner Familie in Dallas, TX, und genießt die reiche kulinarische Geschichte verschiedener Länder der alten und neuen Welt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.