Unter bestimmten Umständen kann ein Kind die U.S.-Staatsbürgerschaft von einem oder mehreren Elternteilen mit U.S.-Staatsbürgerschaft erhalten. Das Kind kann die U.S.-Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt der Geburt im Ausland erwerben oder die U.S.-Staatsbürgerschaft nach der Geburt erhalten, wenn das Kind und der/die Elternteil(e) bestimmte Bedingungen erfüllen. In beiden Fällen stellt das Kind keinen Antrag auf Einbürgerung. Stattdessen beantragt das „Kind“ – auch wenn es inzwischen erwachsen ist – eine Dokumentation, die beweist, dass es US-Bürger ist. Hinweis: Das Kind verliert die Staatsbürgerschaft nicht, wenn es erwachsen wird. Das Kind ist auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin US-Staatsbürger und kann unabhängig vom Alter einen Nachweis der US-Staatsbürgerschaft beantragen.

Erwerb der US-Staatsbürgerschaft
Der Erwerb der Staatsbürgerschaft bezieht sich auf jemanden, der zum Zeitpunkt der Geburt außerhalb der Vereinigten Staaten die US-Staatsbürgerschaft erhält. Ein Elternteil oder mehrere Eltern mit US-Staatsbürgerschaft übertragen ihre Staatsbürgerschaft auf das Kind, wenn dieses im Ausland geboren wird. Damit die Eltern, die US-Staatsbürger sind, ihre Staatsbürgerschaft auf das Kind übertragen können, müssen die Eltern, die US-Staatsbürger sind, in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bevor das Kind geboren wird (z. B. Wohnsitz in den Vereinigten Staaten oder ihren entlegenen Besitzungen). Die Regeln für den Erwerb der Staatsbürgerschaft variieren je nach dem zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes geltenden Recht. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Standards für Kinder, die nach den Gesetzen ihres Landes als ehelich geboren gelten, im Gegensatz zu unehelichen Kindern.

Derivative Staatsbürgerschaft
Einige Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft nach der Geburt im Ausland von einem Elternteil oder Elternteilen, die keine US-Bürger sind, wenn ein Elternteil oder Elternteile US-Bürger werden. Der/die Elternteil(e) und das Kind müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, bevor das Kind die US-Staatsbürgerschaft von dem/den Elternteil(en) ableiten kann. Im Allgemeinen gelten die Regeln für die abgeleitete Staatsbürgerschaft für unverheiratete Kinder unter 18 Jahren, die sich rechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufhalten und mit ihren Eltern, die US-Bürger sind, in den Vereinigten Staaten leben. Die Regeln für die abgeleitete Staatsbürgerschaft variieren je nach dem Gesetz, das zu dem Zeitpunkt in Kraft war, als alle Bedingungen erfüllt wurden.

Nach den Regeln für die abgeleitete Staatsbürgerschaft müssen uneheliche Kinder andere Bedingungen erfüllen als eheliche Kinder. Unter bestimmten Umständen kann ein Kind, das die Definition eines „adoptierten Kindes“ im Sinne des Einwanderungsgesetzes erfüllt, die US-Staatsbürgerschaft erhalten. Nicht adoptierte Stiefkinder erhalten nicht die U.S.-Staatsbürgerschaft.

Staatsbürgerschaft auf Antrag
Kinder, die die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft oder der abgeleiteten Staatsbürgerschaft nicht erfüllen, können dennoch U.S. werden. Staatsbürgerschaft auf Antrag werden, wenn sie:

  • einen Elternteil haben, der US-Bürger ist;
  • sich legal in den Vereinigten Staaten aufhalten;
  • unter 18 Jahre alt sind;
  • sich in der rechtlichen und physischen Obhut des U.

Unter bestimmten Umständen kann ein Elternteil, der die Anforderungen an die physische Anwesenheit nicht erfüllen kann, dennoch die Staatsbürgerschaft an das Kind weitergeben, wenn der Elternteil des Kindes (z. B. ein Großelternteil) die Staatsbürgerschaft des Kindes erhält,

Um die Staatsbürgerschaft durch Antrag zu beantragen und eine Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft zu erhalten, können das Kind oder der Elternteil das Formular N-600K, Antrag auf Staatsbürgerschaft und Ausstellung einer Bescheinigung gemäß Abschnitt 322 des INA einreichen. Bestimmte Kinder, die die Definition von Adoptivkindern für Einwanderungszwecke erfüllen, können sich ebenfalls für die Staatsbürgerschaft auf Antrag qualifizieren.

Wenn Sie glauben, dass Sie oder ein Familienmitglied die Staatsbürgerschaft erhalten haben oder die Staatsbürgerschaft auf Antrag erhalten möchten, kontaktieren Sie eines unserer Einwanderungszentren, um einen Termin für eine Einwanderungsberatung zu vereinbaren.

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